Per Entscheidung vom 12. April 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den Eilantrag der beiden Stadträte der „BÜB+“, Kerstin Müller-Hauser und Dirk Diestel, im Beschwerdeverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Antragsteller gingen gegen eine Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Überlingen vom 17. November 2021 vor, mit der das Gremium mehrheitlich Ausschüsse, sonstige Gremien und Aufsichtsräte nach Verlust des Fraktionsstatus der „BÜB+“ durch den Austritt eines Mitglieds neu besetzt hat.
Der VGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass, unabhängig von einem von den Stadträten der „BÜB+“ vorgetragenen eventuellen Protokollfehler, „jedenfalls auch die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Antragsteller von der Beschlussfassung vorlagen, weil in der Abberufung aus einem Ausschuss ein unmittelbarer Nachteil für den Betroffenen im Sinne des § 18 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliege“. Darüber hinaus sei „eine vollständige Neubildung nach Ansicht des VGH Mannheim bei beratenden Ausschüssen nicht notwendig“.
Die beiden Antragsgegner, Jan Zeitler, Oberbürgermeister der Stadt Überlingen, und der Gemeinderat begrüßen diese eindeutige Entscheidung in der zweiten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hoffen, sich nun wieder auf die wichtige Sacharbeit in den Gremien des Gemeinderats konzentrieren zu können.
Bereits im Januar 2022 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Eilantrag der beiden Stadträte abgelehnt.