25.04.2024

Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024

Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.

Bäume sind im Innenstadtraum von besonderer Bedeutung für das lokale Kleinklima aber nicht jede Sorte ist im bebauten Bereich dafür geeignet. „Mit der Mehlbeere konnten wir einen „stadtklimafesten“ Baum pflanzen, der trockenheitsresistent ist sowie mit Luftverschmutzung und Strahlungshitze gut zurecht kommt“, erläutert Oberbürgermeister Jan Zeitler.

An diesem Standort gab es bereits einen Baum, der sich jedoch aufgrund der Standortbedingungen extrem schlecht entwickelt hat, fast abgestorben war und daher im letzten Winter entfernt werden musste. Durch den nunmehr erfolgten Einbau eines Baumquartiers im Boden hat der neue Baum erheblich bessere Standortbedingungen.

„Ich freue mich, heute zusammen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Überlingen anlässlich des ‚Tages des Baumes‘ symbolisch eine Mehlbeere in ihr neues Baumquartier pflanzen zu können. Als Unternehmen mit Sitz in Überlingen leisten wir gerne unseren Beitrag für eine angemessene Begrünung unseres Geländes wie auch des städtischen Umfeldes, weshalb wir uns zur Hälfte an den entstehenden Kosten der heutigen Maßnahme beteiligen“, so Helmut Rauch, Geschäftsführer von Diehl Defence.

Den kleinkronigen, widerstandsfähigen Baum zieren ab Mitte Mai cremefarbene Blüten, im Herbst sind seine Blätter orange gefärbt.

30.04.2024
Mountainbike-Trail im Burgbergwald
Voraussichtlich Ende des Jahres kann der Mountainbike-Trail im Wald am Burgberg eröffnet werden. Damit wird die Strecke, die von Mountainbike Fahrern illegal angelegt wurde, erstmals legalisiert.
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Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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