Aufgrund der Schäden, die der Wasserrohrbruch verursacht hat, ist die Erneuerung des gesamten Belags in diesem Bereich erforderlich. Die beschädigte Leitung sollte durch eine neue Leitung ersetzt werden. Die Arbeiten für die Neuverlegung waren bereits beauftragt und auch schon in der Ausführung als sich der Wasserrohrbruch ereignete.
Die neue Leitung wird derzeit nach Vorgaben des aktuellen Regelwerks desinfiziert und einer Wasserprobe unterzogen. Danach wird die Leitung in die bestehende Wasserversorgung eingebunden. Da es in diesem Bereich Zufahrten gibt, macht es keinen Sinn, den Belag sofort zu entfernen. Erst wenn die neue Leitung in Betrieb genommen werden kann, kann der vorhandene Belag ausgebaut und durch einen neuen ersetzt werden.