Die Ortspolizeibehörden führen vom 11. November 2021 bis 12. November 2021 verstärkt Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO im Gastronomiegewerbe flächendeckend in Baden-Württemberg durch. Dies erfolgt durch stichprobenartige Kontrollen vor Ort.
Die Schwerpunktaktion soll erneut primär auf die Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO im Gastronomiegewerbe in Baden-Württemberg abzielen. Sowohl die Betreiber als auch die Bevölkerung sollen dahingehend sensibilisiert werden, dass die Vorgaben der CoronaVO zu beachten sind und gleichzeitig deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die CoronaVO bußgeldbewehrt ist und ggfls. sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.