Die Ortspolizeibehörden führen am 25. und 26. November 2021 verstärkt Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO in den Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen flächendeckend in Baden-Württemberg durch. Dies erfolgt durch stichprobenartige Kontrollen vor Ort.
Die Schwerpunktaktion soll erneut primär auf die Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO im Gastronomiegewerbe und bei Veranstaltungen in Baden-Württemberg abzielen - insbesondere im Hinblick auf die in der Alarmstufe geltende 2G-Pflicht. Sowohl die Betreiber als auch die Bevölkerung sollen dahingehend sensibilisiert werden, dass die Vorgaben der CoronaVO zu beachten sind und gleichzeitig deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die CoronaVO bußgeldbewehrt ist und ggfls. sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.