Schulkindbetreuung

Informationen über die Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht (je nach Schule) 

Um Beruf und Familie vereinbaren zu können, ist für viele Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot an den Schulen ihres Kindes maßgeblich Voraussetzung. Die Stadt Überlingen bietet daher ein Betreuungsangebot vormittags sowie auch nachmittags an der Grund- und Gemeinschaftsschule Wiestor, Grundschule Burgberg und Grundschule Hödingen an. 

Von der "Verlässlichen Grundschule" am Vormittag, über die Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen an der Schule bis hin zur Ferienbetreuung besteht ein Netz von bedarfs- und familiengerechten sowie pädagogischen qualifizierten Angeboten. 

Öffnungszeiten der Kernzeitbetreuung/ Hort an den Überlinger Schulen 

Die Kosten für die Schulkindbetreuung, können Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Grundschulen entnehmen. 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. Juli 2023 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren an den städtischen Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg (Hort) beschlossen. Diese tritt am 01. September 2023 in Kraft.

Anbei finden Sie die Anmeldeformulare der jeweiligen Schulen:  

Grundschule Burgberg

Grundschule Hödingen

Grundschule Lippertsreute-Deisendorf

Grund- und Gemeinschaftsschule Wiestor

Betreuung für Ganztagskinder Grund- und Gemeinschaftsschule Wiestor



Eine Anmeldung für die Hort Betreuung ist nur über das  Anmeldeportal LITTLE BIRD möglich. 

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kramer, Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Tel. 07551 99-1024, E-Mail: b.kramer@ueberlingen.de, vormittags oder die jeweilige Schule gerne zur Verfügung.

Informationen über die Kernzeitbetreuung in den städtischen Grundschulen

Wie kann ich mein Kind in einer Kernzeitbetreuung anmelden?

Eine Anmeldung muss zu Schuljahresbeginn bis zum 01.10. vorliegen.

Das Anmeldeformular für eine Kernzeitbetreuung in einer Überlinger Schule können Sie sich über unsere Homepage www.ueberlingen.de über folgenden Pfad:

Kinder, Bildung & Jugend/Schulen/Schulkindbetreuung herunterladen oder direkt in der jeweiligen Schule nach einer Anmeldung fragen.

Für die Kernzeitbetreuung ist, unabhängig vom Tag der An- bzw. Abmeldung, der volle Monatsbeitrag zu entrichten.


Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Kind ummelden?

Die Anmeldung der Kernzeitbetreuung ist immer für ein Schulhalbjahr bindend.

Ummeldungen der Betreuungszeiten sind nur zu Beginn des Schulhalbjahres möglich. Hier muss die Ummeldung dem Schulträger (Abteilung Bildung, Jugend, Sport) bis spätestens 01.10. bzw. 15.01. schriftlich vorliegen.

Eine Änderung/Abmeldung der Betreuungszeiten innerhalb des Schulhalbjahres kann nur unter folgenden Ausnahmefällen erfolgen. Diese sind insbesondere:
 Änderungen von Arbeitszeiten des/der Sorgeberechtigten (gegen Vorlage eines Nachweises)
 Änderung des Schulstundenplans
 Wegzug

Wie kann ich mein Kind von der Betreuung abmelden? Welche Fristen sind einzuhalten?

Eine Abmeldung von der Betreuung muss schriftlich gegenüber dem Schulträger (Abteilung Bildung, Jugend, Sport) erfolgen. Grundsätzlich ist sie zum zweiten Schulhalbjahr möglich, sofern bis 15.01. eine Abmeldung vorliegt.

In Ausnahmefällen (siehe Nr. 2) ist eine Abmeldung während des Schuljahres möglich. Eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende ist, einzuhalten.

Was ist ein 5-er Coupon? Woher bekomme ich diesen?

Mit einem Coupon kann eine zusätzliche Betreuungszeit dazu gebucht werden. Hier gibt es für jedes Kind die Möglichkeit, zweimal pro Schulhalbjahr einen 5er-Coupon zu kaufen.

Auch Kinder, die nicht in der Betreuung angemeldet sind, können dieses Angebot nutzen.

Den Coupon können Sie bei der Betreuungskraft in der Betreuung erwerben.

Sollten Sei einen Coupon erworben haben, ist dieser im gesamten Schuljahr nutzbar.

 Bitte beachten Sie, dass der 5er-Coupon 25,00 € kostet. Diese Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt, auch wenn der 5er-Coupon nicht aufgebraucht wird. Eine Rückerstattung ist nicht möglich!

Kann ich mein Kind auch unterjährig in der Kernzeitbetreuung anmelden?

Ihr Kind kann auch unterjährig in die Betreuung aufgenommen werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der Betreuungskraft in der jeweiligen Schule auf.

Muss ich mein Kind am Ende des Schuljahres von der Betreuung abmelden und zum neuen Schuljahr wieder erneut anmelden?

Eine Anmeldung für die Kernzeitbetreuung ist grundsätzlich nur für ein Schuljahr gültig. Ihr Kind wird am Ende des Schuljahres (31.07) automatisch von der Betreuung abgemeldet.

Zu Beginn des neuen Schuljahres muss erneut eine Anmeldung ausgefüllt werden, sofern die Betreuung in Anspruch genommen wird.

Die Anmeldung muss dem Schulträger (Abteilung Bildung, Jugend, Sport) bis zum 01.10. vorliegen.

Wo finde ich die Kosten über die Kernzeitbetreuung? Gibt es eine Ermäßigung bei Geschwisterkindern?

Die Kosten über die Kernzeitbetreuung können Sie in unserer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städtischen Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg (Hort) auf unserer Homepage Kinder, Bildung & Jugend/Schulen/Schulkindbetreuung einsehen.

Geschwisterkinder, welche eine städtische Kernzeitbetreuung besuchen werden ermäßigt. Das jüngste Kind gilt als 1. Kind. Das zweite Kind, welches zeitgleich eine städtische Kernzeitbetreuung besucht, wird mit Gebühr „2. Kind“ berechnet. Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, dass sich zeitlich in einer städtischen Kernzeitbetreuung befindet, ist gebührenfrei.

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