Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Forst
Bahnhofstraße 18-2088662 ÜberlingenKartenansicht
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Brennholzkauf sind, dass:
1. der Hauptwohnsitz des Bestellenden in der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen, Sipplingen oder Owingen liegt sowie
2. ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erfolgreich absolviert wurde oder das Brennholz ohne jeglichen Motorsägeneinsatz in ganzer Form abgefahren wird.

Verfahrensablauf

Bestellungen für Brennholz aus dem Stadt- und Spitalwald der Stadt Überlingen können jeweils saisonweise vorgenommen werden. Auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf finden Sie die Bestellfristen und Brennholzpreise für die jeweilige Saison.

Nutzen Sie für die Bestellung das verlinkte Online-Formular oder senden Sie alternativ das ausgefüllte Papier-Formular per E-Mail an brennholz-spitalfonds@ueberlingen.de oder an die angegebene Postadresse. Telefonische Bestellungen können nicht entgegengenommen werden.

Die Bestellungen sind verbindlich (siehe Bestellformular).

Das Brennholz wird als Brennholz lang oder Schichtholz ab Waldweg bereitgestellt. Bei Brennholz in langer Form sollte die Mindestmenge 3 fm betragen. Das Brennholz wird Ihnen baldmöglichst zur Abfuhr bereitgestellt. Über den Liefertermin werden Sie von uns benachrichtigt. Dies kann bis einschließlich April des Folgejahres dauern.

Fragen zum Brennholzverkauf richten Sie bitte an:

Angela Kessler
Telefon 07551 99-1357
E-Mail brennholz-spitalfonds@ueberlingen.de

Fristen

Die Bestellfristen für die jeweilige Saison finden Sie auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf.

Erforderliche Unterlagen

Siehe oben unter Verfahrensablauf sowie Voraussetzungen

Kosten

Die Brennholzpreise für die jeweilige Saison finden Sie auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf.

Bearbeitungsdauer

Die Zuteilung erfolgt bis spätestens April des Folgejahres.

Vertiefende Informationen

Alle weiterführenden Informationen - wie Merkblätter und AGG - finden Sie auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

ohne

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.

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