Sie haben die Möglichkeit, Brennholz aus dem Stadt- und Spitalwald der Stadt Überlingen zu erwerben.
Die Voraussetzungen für den Brennholzkauf sind, dass:
1. der Hauptwohnsitz des Bestellenden in der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen, Sipplingen oder Owingen liegt sowie
2. ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erfolgreich absolviert wurde oder das Brennholz ohne jeglichen Motorsägeneinsatz in ganzer Form abgefahren wird.
Bestellungen für Brennholz aus dem Stadt- und Spitalwald der Stadt Überlingen können jeweils saisonweise vorgenommen werden. Auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf finden Sie die Bestellfristen und Brennholzpreise für die jeweilige Saison.
Nutzen Sie für die Bestellung das verlinkte Online-Formular oder senden Sie alternativ das ausgefüllte Papier-Formular per E-Mail an brennholz-spitalfonds@ueberlingen.de oder an die angegebene Postadresse. Telefonische Bestellungen können nicht entgegengenommen werden.
Die Bestellungen sind verbindlich (siehe Bestellformular).
Das Brennholz wird als Brennholz lang oder Schichtholz ab Waldweg bereitgestellt. Bei Brennholz in langer Form sollte die Mindestmenge 3 fm betragen. Das Brennholz wird Ihnen baldmöglichst zur Abfuhr bereitgestellt. Über den Liefertermin werden Sie von uns benachrichtigt. Dies kann bis einschließlich April des Folgejahres dauern.
Fragen zum Brennholzverkauf richten Sie bitte an:
Angela Kessler
Telefon 07551 99-1357
E-Mail brennholz-spitalfonds@ueberlingen.de
Die Bestellfristen für die jeweilige Saison finden Sie auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf.
Siehe oben unter Verfahrensablauf sowie Voraussetzungen
Die Brennholzpreise für die jeweilige Saison finden Sie auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf.
Die Zuteilung erfolgt bis spätestens April des Folgejahres.
Alle weiterführenden Informationen - wie Merkblätter und AGG - finden Sie auf unserer Website unter https://www.ueberlingen.de/holzverkauf.
keine
ohne
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.