Bei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren besteht die Möglichkeit, sich alternativ zum üblichen Weg in Papierform auch online zu äußern. Nutzen Sie als Betroffene oder Betroffener die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Ihren Vorgang sowie die Option sich zum Tatvorwurf zu äußern. Der Zugang ist nur mit dem Ihnen übersandten Zugangscode möglich.
Sie haben einen Zugangscode zur Online Anhörung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens erhalten.
Sie können aber auch unter Angabe des Aktenzeichens zur Verwarnung oder Anhörung bzw. zum Zeugenfragebogen Stellung nehmen, indem Sie eine E-Mail an bussgeldstelle@ueberlingen.de schicken.
Bußgeldstelle und Gemeindevollzugsdienst der Stadt Überlingen.
Sie können die Daten Ihres zuständigen Sachbearbeiters auf dem Anschreiben oben rechts erkennen und ihn direkt kontaktieren.
Wenn Sie eine „Verwarnung" erhalten, können Sie diese durch Bezahlung annehmen. Damit ist das Verfahren beendet.
Wenn Sie Einwände gegen die Verwarnung erheben, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt, in dem entweder das Verfahren eingestellt oder aber weiterverfolgt wird. ln diesem Fall erhalten Sie einen kostenpflichtigen Bußgeldbescheid (Kosten siehe unten), gegen den Sie Einspruch erheben können. Wenn diesem nicht abgeholfen werden kann, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht zur Entscheidung abgegeben.
Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Fristen lhrem Schreiben. Eine Verwarnung gilt z.B. nur als angenommen, wenn Sie diese innerhalb einer Woche bezahlen.
Wenn Sie uns Unterlagen zukommen lassen wollen, können Sie dies auch elektronisch erledigen.
Siehe auch oben: "Verfahrensablauf".
Nur wenn Sie die Verwarnung komplett innerhalb einer Woche bezahlen, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Später entstehen Verwaltungsgebühren und Auslagen.
keine
Bitte entnehmen Sie unbedingt lhrem Schreiben, innerhalb welcher Frist und in welcher Form Sie den Einspruch einlegen können.
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.