Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
keine
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
Unter dem Link https://www.ueberlingen.de/startseite/bauen+_+wohnen/flaechennutzungsplan.html können Sie die Flächennutzungspläne einsehen.
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation. Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die bei der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
keine
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen abgerechnet.