Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online abmelden.
Unter dem folgenden Link können Sie die Anmeldung oder Abmeldung zur Hundesteuer angeben und an die Gemeinde senden: https://formulare.virtuelles-rathaus.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6103bb17e52091448e091912
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Bitte senden Sie die Hundesteuermarke bei der Abmeldung an die
Stadt Überlingen, Sachgebiet Steuern,
Christophstraße 1
88662 Überlingen.
Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurück.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Dieser Text enstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich verantwortlichen Stellen.