Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.
Die Voraussetzungen sind:
die Straßenbaubehörde
Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Eine durch eine Aufgrabung bedingte Beschädigung oder schnellere Abnutzung einer Straße verursacht Kosten, welche die Stadt Überlingen als Baulastträger und Eigentümer der Straßen zu tragen hat. Auch die Straßenanlieger werden durch die Sanierungsarbeiten beeinträchtigt.
Um zum einen die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistungen der Baumaßnahmen zu optimieren und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für die Vorgehensweise bei Aufgrabungen im Bereich städtischer Straßen darzustellen, wurde vom Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen zum 01.01.2021 eine Aufgrabungsrichtlinie beschlossen. Diese steht unter dem folgenden Link zum Download bereit: Aufgrabungsrichtlinie Stadt Überlingen
Die Genehmigung wird nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen abgerechnet. Diese finden Sie unter: Aktuelle Gebührensätze Stadt Überlingen
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.
Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien
19.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg