Sobald Sie Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie auf Wunsch die Briefwahl inkl. Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.
Hinweis zur Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl 2025:
Sie können Ihren Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl 2025 hier erfassen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin (ca. 10. Februar 2025) versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Sie haben Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung per Post erhalten.
Beantragung via Online-Dienst
Öffnen Sie den auf dieser Seite enthaltenen Link zum Online-Dienst, und tragen Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten wird u.a. Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer abgefragt. Sollten die von Ihnen erfassten Daten nicht mit den Daten des Wählerverzeichnisses übereinstimmen, erhalten Sie einen Hinweis. Bitte prüfen und korrigieren Sie in diesem Fall die Angaben gemäß Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihnen steht offen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Beantragung via QR-Code mit Ihrem Mobilgerät
Alternativ können Sie Ihren Wahlschein auch schnell und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Scannen Sie den QR-Code und öffnen Sie das Online-Formular. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sonstige Beantragungsmöglichkeiten
Die Ausstellung Ihrer Briefwahlunterlagen können Sie auch auf dem Postweg beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Den Antrag können Sie uns dann per Post zusenden oder in den Briefkasten am Torhaus, Christophstr. 1, einwerfen.
Auch per E-Mail an wahlen@ueberlingen.de können Sie die Briefwahl beantragen.
Darüber hinaus können Sie die Unterlagen für die Briefwahl bei persönlicher Vorsprache ohne Termin ab 10.02.2025 im Torhaus Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstr. 1, EG, erhalten. Bitte bringen Sie hierzu zwingend einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen (auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung) mit. Hier steht Ihnen auch eine Wahlkabine zur Verfügung, in welcher Sie Ihre Briefwahlunterlagen gleich ausfüllen und wieder abgeben können.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt bei beiden Beantragungsarten die Bearbeitungs- und die mögliche Postlaufzeit.
Öffnungszeiten der Briefwahlschalter im Verwaltungsgebäude Torhaus, Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstr. 1, EG
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen benötigen Sie keinen Termin. Der Briefwahlschalter hat folgende Publikumszeiten:
Ausnahme / Abweichung von Öffnungszeit und Beantragungsort:
Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte mit ausreichend Vorlauf vor dem Wahltermin. Bitte beachten Sie unbedingt die Bearbeitungszeiten sowie die mögliche Postlaufzeit.
Die Online-Beantragung inkl. Versand ist bis Donnerstag, 20.02.2025 - 10.00 Uhr, möglich.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 08.11.2024 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Wahlbenachrichtigung, Wahlscheinantrag und ein Ausweisdokument bei der persönlichen Beantragung im Wahlbüro.
Es entstehen keine Kosten.
Ca. 3 Tage.
keine
keine
Stadt Überlingen