Die Stadt Überlingen beabsichtigte 2013 für den Bereich „Stadteingang West“ eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchzuführen. Der Gemeinderat hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2013 beschlossen mit vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB zu beginnen.
Mit diesen vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden, allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.
Das Untersuchungsgebiet ist wie folgt abgegrenzt:
Westabgrenzung: Sylvesterkapelle
Nordabgrenzung: Bahnlinie - Bahnhofstraße - Christophstraße - Münsterstraße Ostabgrenzung: Mantelhafen
Südabgrenzung: Bodensee
Untersuchungsanlass:
Die in den letzten Jahrzehnten erfolgreich und kontinuierlich durchgeführten Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in Teilen des mittelalterlichen Stadtkerns von Überlingen haben zu einer deutlichen Aufwertung der Innenstadt beigetragen. Dennoch sind in einigen Bereichen der Innenstadt und im Bereich des Stadteingang West / Bahnhofstraße immer noch bauliche und funktionale Missstände vorhanden, welche flankierend zur LGS 2020 beseitigt werden sollen.
Entsprechend dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen erfolgt die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet, welches einer besonderen Sanierungssatzung bedarf.
Gemeinderatsbeschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2014 folgendes beschlossen.
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadteingang West“
Die Satzung ist am 23.10.2014 durch die amtliche Bekanntmachung in Kraft getreten.
HINWEIS: Im Sanierungsgebiet "Stadteingang West" bedarf es aktuell einer Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB.
Downloads
Texteil Vorbereitende Untersuchungen
02 VU Vorausgegangene Sanierungen
03 VU Stadtstruktur
08 VU Ortsbild und Problemanalyse
09 VU Neuordnungskonzept