Fördermöglichkeiten für Privateigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Lippertsreuter Straße“
Sämtliche Stadtteile für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und anpassungsfähig für künftige Herausforderungen zu erhalten, ist Aufgabe der Stadt Überlingen. Aus diesem Grund wurde bereits 2020 einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt, der vom Land Baden-Württemberg 2021 positiv beschieden wurde.
Am 25.01.2023 hat Gemeinderat der Stadt Überlingen die nachstehenden Förderrichtlinien für die Modernisierung von privaten Gebäuden sowie der Neuschaffung von Wohnungen in privaten Bestandsgebäuden beschlossen. Durch diese Förderrichtlinien können private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Maßnahmen an ihrem Gebäude planen, Zuschüsse erhalten und von den der Stadt Überlingen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zugesagten Städtebauförderungsmitteln profitieren.
Dies ermöglicht es, das Gebiet durch den Einsatz der Städtebauförderungsmittel sowohl durch städtische als auch private Maßnahmen umfassend aufzuwerten.
Beratungstermine zum Erhalt der Förderung können bei der Stadtverwaltung unter Telefon Nummer 07551-991362 vereinbart werden.