Die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt II West“ wurde am 27.07.2011 vom Gemeinderat beschlossen. Die geplante Abgrenzung des neuen Sanierungsgebiets „Stadteingang West“ umfasst räumliche Teilbereiche, die sich noch im Sanierungsgebiet „Altstadt II West“ befanden.
Da Grundstücke sich nicht in zwei Sanierungsgebieten befinden können, musste die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt II West“ entsprechend geändert werden
(Herausnahme der Bereiche südlich der Christophstraße).
Die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt II West“ wurde neu festgelegt und am 15.10.2014 vom Gemeinderat beschlossen.
Mit amtlicher Bekanntmachung im Hallo Ü ist die 1. Änderungssatzung am 23.10.2014 in Kraft getreten.
HINWEIS: Im Sanierungsgebiet "Altstadt II West" bedarf es aktuell keiner Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB.
1. Änderungssatzung Altstadt II West
Bekanntmachung 1. Änderungssatzung (23.10.2014)
Sanierungssatzung Altstadt II West
Städtebauliche Rahmenplanung Sanierungsgebiet Altstadt II West (von 1998)