Neben den vier Parkhäusern gibt es zahlreiche Parkplätze in Überlingen. Das Parken ist überwiegend gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt. Die Dauer der Gebührenpflicht und die zulässige Höchstparkzeit bestimmt sich nach der Aufschrift auf dem jeweiligen Parkscheinautomaten. An einigen Automaten ist die Bezahlung per Handy App möglich.
Eine Übersicht aller Parkplätze mit den entsprechenden Tarifen sowie Parkplätze für Zweiräder finden Sie hier: Parkplätze und Parkhäuser
Ein Parkleitsystem unterstützt bei der Parkplatzsuche und zeigt an, auf welchen Parkplätzen bzw. in welchem Parkhaus noch freie Plätze verfügbar sind. Zudem finden Sie hier eine Übersicht über die Auslastung der Parkhäuser.
Um den Kontakt mit den oft berührten Flächen an den Parkautomaten vermeiden zu können und ein bargeldloses Bezahlen möglich zu machen, bietet die Stadt Überlingen die Möglichkeit, Parkgebühren öffentlicher Parkplätze über den Servicepartner „PayByPhone“ per „Parking-App“ oder „SMS-Parken“ zu begleichen.
Parking-App „PaybyPhone“
Wer die App „PaybyPhone“ nutzen möchte, registriert sich mit Mobilfunknummer und Kennzeichen. Nach Auswahl des Parkplatzes und Angabe der Parkdauer werden die Parkgebühren minutengenau berechnet und über die Mobilfunkrechnung beglichen. Hierfür fällt eine Gebühr von 10 % der eigentlichen Parkgebühr an. Über die Angabe des Kennzeichens wird der Bezahlvorgang dem parkenden Fahrzeug zugeordnet. Bei einer Kontrolle erkennt die Verkehrsüberwachung den gelösten Parkschein durch eine elektronische Kennzeichenabfrage.
In der App sind weitere Services nutzbar wie beispielsweise die Auswahl verschiedener Bezahlmethoden. Läuft die gebuchte Parkzeit ab, wird man rechtzeitig erinnert und kann sie von unterwegs aus verlängern.
Die App steht im Google Play Store kostenlos zur Verfügung. Mit ihr sind deutschlandweit rund 560.000 Parkplätze an derzeit über 350 Standorten nutzbar.
SMS-Parken
Alternativ zur App können Parkgebühren in Überlingen auch per SMS bezahlt werden. Zum Lösen eines digitalen Parkscheins wird eine SMS mit dem Inhalt “Zonencode.Kennzeichen:Parkdauer“ an die am Parkscheinautomaten ausgeschilderte Kurzwahlnummer geschickt - in Überlingen z.B. “3.ÜBABC123:30 an 914017“. Die Kurzwahlnummer mit den entsprechenden Zonencodes sowie weitere Informationen findet man an jedem Parkscheinautomaten. Das SMS-Parken funktioniert mit allen Mobiltelefonen, ein Smartphone ist nicht zwingend erforderlich.
Höhe der Gebühren und Abrechnungszeit
Die Höhe der Parkgebühren sind in der Parkgebührensatzung festgelegt.
Nach dieser erfolgt bei Bezahlung per App eine minutengenaue Abrechnung mit jeweils 1/30 bei halbstündlicher Gebühr bzw. 1/60 bei stündlicher Gebühr des jeweiligen Tarifes. Sofern die Parkgebühren der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer in den genannten Parkgebühren enthalten.
Hier finden Sie die aktuelle Parkgebührensatzung.