Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses 2020 (01.01. - 31.12.) gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung geben wir bekannt:
a) Der Jahresabschluss der Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gemeinnützige GmbH wurde am 22. Juli 2021 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
b) Er weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 129.827,59 € aus.
c) Die Ergebnisverwendung stellt sich wie folgt dar:
1. Jahresüberschuss 129.827,59 €
2. Entnahme aus der Rücklage 2,50 €
3. Einstellung in freie Rücklagen -13.200,00 €
4. Rücklagen für bauliche Maßnahmen -1.971,46 €
5. Rücklagen gem. § 12 Abs. 5 Nr. 3 WVO -44.968,77 €
6. Rücklagen gem. § 12 Abs. 5 Nr. 2 WVO -0,00 €
7. Rücklagen für Neuausstattungen -69.689,86 €
d) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTG Treuhand GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und für diesen einschließlich Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
e) Der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht liegt in der Zeit vom 27.9.2021 bis 8.10.2021 (je einschließlich) zur Einsichtnahme zwischen 800 -1200 Uhr in den Geschäftsräumen der Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH, 88662 Überlingen, Obere Bahnhofstraße 18, Raum 1.05/Geschäftsführung, aus.