Kostet ein kleiner Hund weniger?
Nein. Das Halten eines Hundes wird mit einer Steuer belegt, die Größe und Rasse ist nicht von Bedeutung.
Wie wird die Hundesteuer erhoben?
Die Steuer wird grundsätzlich für das jeweilige Kalenderjahr erhoben, seit 2012 mittels Mehrjahresbescheiden. Diese gelten, bis eine Änderung in der Hundehaltung eintritt. Erst dann wird ein neuer Bescheid erstellt. Sie erhalten i.d.R. keine Jahresbescheide mehr! Bitte beachten Sie dies zur Vermeidung von Mahnkosten. Wenn Sie ein Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird der Steuerbetrag zur Fälligkeit automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Jahresbescheide gibt es aber noch bei der Ausgabe einer neuen Serie von Steuermarken oder einer allgemeinen Steuererhöhung (2022). Ansonsten nur, wenn sich im Laufe des vorangegangenen Jahres eine Änderung in der Hundehaltung ergeben hat.
Ab wann beginnt die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des folgenden Monats (nach Beginn der Haltung), frühestens aber am ersten Tag des Monats, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Wann muss ich einen Hund anmelden?
Ein Hund muss spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des Alters von 3 Monaten angemeldet werden.
Wie melde ich einen Hund an?
Sie können gerne persönlich beim Ü-Punkt oder bei der Kämmerei -SG Steuern- der Stadt Überlingen, Christophstr. 1, Zi. 3.03, vorbeikommen und Ihren Hund anmelden – bis auf weiteres gilt Corona-bedingt: nur mit Terminvereinbarung (bitte beachten Sie hier die aktuellen Bedingungen, insbes. 3G). Auch eine einfache schriftliche Anmeldung (Fax möglich), aus der Beginn der Haltung, Alter des Hundes sowie Name und Adresse des Halters hervorgehen, ist ausreichend. Hier finden Sie das Meldeformular (211,8 KB), das Sie uns zusenden oder einwerfen können. Sie können es auch gerne bei uns anfordern oder auf unserer Homepage downloaden.
Online: Inzwischen ist es auch möglich, über die Homepage einen Hund an- oder abzumelden. Sie finden diesen Dienst unter: >>Politik&Verwaltung / Verwaltung und Bürgerdienste / Online-Dienste und Formulare A-Z / H….Hundesteuer….<<
Ich glaube, mein Hund ist steuerfrei – muss ich ihn dennoch anmelden?
Grundsätzlich unterliegt jedes Halten von Hunden im Stadtgebiet der Steuer. Deshalb muss auch jeder Hund angemeldet sein. Es gibt aber gewisse Voraussetzungen, unter denen eine Steuerbefreiung möglich ist. Die Steuerbefreiung muss bei der Verwaltung beantragt werden. Dort werden die Voraussetzungen dann geprüft und über den Antrag entschieden. Der Antrag ist ebenfalls online verfügbar (s.oben).
Muss jeder Hund eine Steuermarke tragen?
Jeder Hund, der hier gehalten wird und über drei Monate alt ist, muss außerhalb des Hauses oder umzäunten Grundbesitzes eine Marke tragen. Auch steuerbefreite Hunde bekommen eine Marke und müssen diese tragen.
Muss ich Änderungen melden?
Wenn Voraussetzungen wegfallen, die zu einer Steuerbefreiung geführt haben, ist dies binnen eines Monats bei der Verwaltung zu melden. Auch der Tod des Hundes bzw. die Beendigung der Steuerpflicht ist innerhalb eines Monats meldepflichtig.
Wird der Hund abgegeben, sind darüber hinaus die Angabe des Namens und die Anschrift des neuen Halters mitzuteilen. Die Hundesteuer wird ggf. anteilig zurückerstattet.
Sollten Sie innerhalb von Überlingen umziehen, sind Sie zur Benachrichtigung nicht verpflichtet – es spart allerdings Zeit und Kosten und wird von uns gerne vermerkt.
Die genauen Bestimmungen der Hundesteuersatzung können Sie auch unter: www.ueberlingen.de > Politik und Verwaltung > Stadtpolitik > Ortsrecht > Hundesteuersatzung einsehen. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Kämmerei/Controlling, Sachgebiet Steuern gerne zu den üblichen Öffnungszeiten, bzw. telefonisch unter 99-1218 oder per E-Mail: steuern@ueberlingen.de.