Sitzung des amtierenden Ortschaftsrates
1. Feststellung eventueller Hinderungsgründe nach §29 Gemeindeordnung der neu gewählten Mitglieder im Ortschaftsrat
2. Ehrung der kommunalpolitischen Tätigkeit
3. Verabschiedung der ausscheidenden Ortschaftsräte
Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates
1. Verpflichtung der neu gewählten Ortschaftsräte
2. Wahl des Ortsvorstehers als Vorschlag an den Gemeinderat
3. Wahl von zwei Stellvertretern des Ortsvorstehers
4. Benennung eines Protokollanten
5. Anfragen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf sämtliche Geschlechter (m/w/d).
Überlingen-Hödingen, den 04.07.2024
gez.
Martin Keßler
Ortsvorsteher Hödingen