01.03.2024

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 13.03.2024

Am Mittwoch, 13.03.2024 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Bericht des Oberbürgermeisters

3. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

4. Verkehrsberuhigung in der Klosterstraße / Jakob-Kessenring-Straße - Schließzeiten eines Pollers

Beschluss

5. Bebauungsplan „Kibler-Rauenstein" (Neuaufstellung und Teilaufhebung) mit örtlichen Bauvorschriften:
- Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Kenntnisnahme geänderter Entwurf
- Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung (mit Veröffentlichung im Internet) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.3 Satz 2-3 BauGB

Beschluss

6. Doppelhaushalt 2024/2025 der Stiftung Zentgraf
a) Beratung und Beschluss des Doppelhaushalts 2024/2025
b) Beratung und Beschluss der Finanzplanung 2025-2028

Beschluss

7. Doppelhaushalt 2024/2025 der Dr.-Max-Bommer-Stiftung
a) Beratung und Beschluss des Doppelhaushalts 2024/2025
b) Beratung und Beschluss der Finanzplanung 2025-2028

Beschluss

8. Beschluss über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen der Stadt Überlingen für das Jahr 2023

Beschluss

9. Beschluss über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen des Spital- und Spendfonds Überlingen für das Jahr 2023

Beschluss

10. Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Überlingen (Bodensee)

Beschluss

11. Kenntnisnahme der Protokolle über die Sitzungen

12. Anfragen

Überlingen, den 01.03.2024

gez. Jan Zeitler

Oberbürgermeister

25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
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