Aufgrund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Stiftungsrat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime für das Wirtschaftsjahr 2023 mit folgenden Werten fest: