30.04.2024

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 08.05.2024

Am Mittwoch, 08.05.2024 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

1. Einwohnerfragestunde

2. Bericht des Oberbürgermeisters

3. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

4. Einwohnerantrag zur "Ernennung von Julian Assange zum Ehrenbürger der Stadt Überlingen"

Beschluss

5. Strategiekonzept Tourismus und Stadtmarketing Überlingen 2030

Beschluss

6. Ergebnisse Jugendforum 2024 und Ausblick auf Veranstaltungen 2024 des Jugendgemeinderats

Kenntnisnahme

7. Wahlen bei der Feuerwehr

Beschluss

8. Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Überlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)

Beschluss

9. Gymnasium Überlingen - Beschluss des überarbeiteten Raumprogramms (G 9)

Beschluss

10. Neubau Gymnasium - Auslobung zur Durchführung eines nichtoffenen Realisierungswettbewerbs

Beschluss

11. 12. Teiländerung des Bebauungsplans "Langgasse" mit örtlichen Bauvorschriften:
- Abwägung der im Rahmen der Veröffentlichung im Internet mit paralleler öffentlicher Auslegung und der Behörden-und TÖB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
- Satzungsbeschluss der örtlichen Bauvorschriften

Beschluss

12. Bebauungsplan "Zum Hecht" in Nußdorf: Beendigung des Aufstellungsverfahrens - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Beschluss

13. Rücklagenbildung bei Betrieben gewerblicher Art

Beschluss

14. Kenntnisnahme der Protokolle über die Sitzungen

15. Anfragen

Überlingen, den 26.04.2024

gez. 

Jan Zeitler

Oberbürgermeister

25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
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