In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes - Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden" durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Am Dienstag, den 22.04.2025 findet um 20.00 Uhr im DGH Nesselwangen, Fahnenösch 2, 88662 Überlingen-Nesselwangen, eine Sitzung des Ortschaftsrates Nesselwangen statt.