Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Hierbei werden meistbietend gegen Barzahlung Gegenstände wie
überwiegend
Fährräder
sowie einige
Taschen
Armbanduhren
(Mode-) Schmuck
und weitere Gegenstände
versteigert.
Die Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Hiermit wird Berechtigten, gemäß § 980 BGB, die Gelegenheit gegeben, ihre Rechte geltend zu machen. Dies kann in der Zeit vom 21.09.2019 bis 02.10.2019 bei der Stadt Überlingen Bürgerservice Ü.-Punkt -Fundamt-, Christophstr. 1, 88662 Überlingen veranlasst werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Überlingen, 15.09.2023
Gez. Jan Zeitler
Oberbürgermeister