1. Im Wahlzeitraum vom 27. bis zum 31. März 2023 findet die Wahl des Jugendgemeinderates statt.
Dabei sind die Jugendgemeinderäte auf 2 Jahre zu wählen:
1.1 Jugendgemeinderäte
Mitglieder (Anzahl) 11
Stadt Überlingen
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Ihre Bewerbung für diese Wahl frühestens am 30. Januar und spätestens am 2. März bis 12:00 Uhr unter folgendem Link
www.ueberlingen.jgrwahl.de
schriftlich einzureichen.
3. Wählbar in den Jugendgemeinderat sind alle Überlinger Jugendliche, sowie Jugendliche die eine Überlinger Schule besuchen, und zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 13 und 20 Jahren sind
Nicht wählbar sind Jugendliche,
● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
4. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bürgermeisteramt Überlingen
Überlingen, 23.01.2023
Jan Zeitler - Oberbürgermeister -