Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2024 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Der Nachtragshaushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.2025 bis 21.01.2025 während der üblichen Dienststunden bei der Städtischen Finanzverwaltung – Christophstraße 1 – Zimmer 2.03 öffentlich aus.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.11.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 06.12.2024 und Eingang am 17.12.2024 genehmigt.