Am Sonntag, 10. November 2024 wählen die Wahlberechtigten in Überlingen ihren neuen Oberbürgermeister. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 01. Dezember stattfinden.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Stimme abgeben können, welche Kandidaten zur Wahl stehen und welche Wahllokale für Sie geöffnet sind. Bleiben Sie informiert über alle Termine, Ergebnisse und aktuelle Entwicklungen!
06. September 2024
Stellenausschreibung Oberbürgermeister
07. September 2024 ab 0.00 Uhr
Beginn der Bewerbungsfrist
14.Oktober 2024, 18.00 Uhr
Ende der Bewerbungsfrist
15.10.2024, 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung Gemeindewahlausschuss – Zulassung –
Voraussichtlich ab 14 Oktober 2024
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Voraussichtlich 18. Oktober 2024
Öffentliche Bekanntmachung der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber
Voraussichtlich ab 17. Oktober 2024
Versand der Briefwahlunterlagen
24. Oktober 2024, 19.00 Uhr
Vorstellung der Kandidaten
10. November 2024, 8–18 Uhr
Wahltag
01. Dezember 2024, 8–18 Uhr
Mögliche Stichwahl
Bei der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 10. November 2024 der Oberbürgermeister der Stadt Überlingen gewählt. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 01. Dezember stattfinden. Die Amtszeit dauert acht Jahre.
Der Oberbürgermeister wird in direkter Wahl gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen in Überlingen insgesamt rund 18.500 Wahlberechtigte wählen:
Deutsche und Unionsbürger/-innen,
Wählbar zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Bewerberinnen und Bewerber für die OB-Wahl in Überlingen müssen 50 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einreichen. Ausgeschlossen hiervon ist der amtierende Bürgermeister, der sich zur Wiederwahl stellt. Außerdem müssen sie eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Die Einzelheiten sind im Kommunalwahlgesetz geregelt.
Die Kandidatenvorstellung findet im Rahmen einer öffentlichen Versammlung im Kursaal, Christophstraße 2 B, am Donnerstag, 24. Oktober, 19 Uhr statt. Saalöffnung ist um 18:00 Uhr.
Für die persönliche Vorstellung stehen jedem Bewerber maximal 15 Minuten zur Verfügung. Wenn es mehr als 5 Bewerber gibt, verkürzt sich die Redezeit auf maximal 10 Minuten. Während der Bewerbervorstellung dürfen keine Fragen gestellt werden.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Gewählt ist, wer am Wahltag, Sonntag, 10.November mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 01.Dezmber eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.
Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen. Eine Übersicht aller Wahlräume finden Sie hier.
Alle Wahlberechtigten erhalten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann ganz einfach per QR-Code, online, oder per Post beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.
Bei der Anforderung der Unterlagen kann auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 01.Dezember ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber gedruckt und versandt werden, also voraussichtlich ab 18 Oktober.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahl zu beantragen:
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung. Beachten Sie hier auch die Postlaufzeiten.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Bürgerservice, Christophstraße 1, 88662 Überlingen vorliegen.
Für die Wahl im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.
Wer bis 21. Oktober 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an den Bürgerservice Ü.-Punkt: wahlen@ueberlingen.de oder Telefon 07551-991188
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice Einwohnermeldeamt: wahlen@ueberlingen.de oder Telefon 07551-991188 erfragt werden. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Am 10.11.2024 um 18:00 Uhr können hier die Wahlergebnisse abgerufen werden. Das vorläufige Endergebnis wird im Kursaal vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses verkündet.
Bei einer nötig werdenden Stichwahl am 01.12.2024 können ebenfalls um 18:00 Uhr hier die Wahlergebnisse abgerufen werden. Das vorläufige Endergebnis wird in der Aula Schule Schloss Salem Campus Härlen vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses verkündet.
Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 01. Dezember eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt
Nein.
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