Am Sonntag, den 10. November 2024, fand die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Überlingen statt. Die Ergebnisse finden Sie hier. Da keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte, wird am Sonntag, den 01. Dezember 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen, Martin Hahn und Jan Zeitler, stattfinden.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Stimme abgeben können, welche Kandidaten zur Wahl stehen und welche Wahllokale für Sie geöffnet sind. Bleiben Sie informiert über alle Termine, Ergebnisse und aktuelle Entwicklungen!
Bei der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 01. Dezember 2024 der Oberbürgermeister der Stadt Überlingen gewählt. Hierbei handelt es sich um eine Stichwahl, da im ersten Wahlgang am 10. November 2024 keiner der damals sechs Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Die Stichwahl findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen, Martin Hahn und Jan Zeitler, statt.
Die Amtszeit dauert acht Jahre.
Der Oberbürgermeister wird in direkter Wahl gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen in Überlingen insgesamt ca. 18.500 Wahlberechtigte wählen:
Deutsche und Unionsbürger/-innen,
- die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Überlingen haben
- oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Überlingen haben
- und im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Da im ersten Wahlgang am 10. November 2024 auf keinen der sechs Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen ist, findet am Sonntag, 01.Dezmber eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen, Martin Hahn und Jan Zeitler, statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.
Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen. Eine Übersicht aller Wahlräume finden Sie hier.
Alle Wahlberechtigten haben vor dem ersten Wahlgang (10. November 2024) per Post automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhalten. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl.
Die Briefwahl kann ganz einfach
per QR-Code,
online
oder per Post beantragt werden.
Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.
Bei der Anforderung der Unterlagen konnte auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 01. Dezember2024 ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Für Alle die dies angegeben haben wurden die Briefwahlunterlagen am Donnerstag, 14.11.2024 zur Post gebracht und versendet.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahl zu beantragen:
Beantragung per QR-Code: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie ganz einfach den QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtigung einscannen
Online-Beantragung: Link Online-Beantragung
Per Post: Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen auch rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung. Beachten Sie hier auch die Postlaufzeiten.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Bürgerservice, Christophstraße 1, 88662 Überlingen vorliegen.
Für die Wahl im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung oder ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.
Wer bis 26. November 2024 keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erhalten hat, diese aber bereits beim Antrag zur Hauptwahl beantragt hat, wendet sich bitte schnellstmöglich an das Amt für Bürgerservice, Einwohnermeldeamt: wahlen@ueberlingen.de oder Telefon 07551-991188
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice Einwohnermeldeamt: wahlen@ueberlingen.de oder Telefon 07551-991188 erfragt werden. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Die Wahlergebnisse werden nach der Ergebnisermittlung in der Aula der Schule Schloss Salem Campus Härlen, Kurt-Hahn-Str. 1 in Überlingen verkündet.
Zusätzlich können die Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl jederzeit online abgerufen werden.
Klicken Sie zum Aufruf der Ergebnisseite bitte hier. (Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.)
Nein.
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Unsere Telefon-Nummer ist 07551-991188
Wir helfen Ihnen gerne.