Ein Mietspiegel ist eine
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus
den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in
der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs
Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit
und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.
Der
Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter,
um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung
müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten
Haushalten erhoben werden. Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im
Zeitraum zwischen März und April 2024 per Zufall ausgewählte,
mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben.
Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend. Die Antwort ist kostenlos. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag, fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.
Wir bitten Sie, uns bei der
Erstellung des neuen Mietspiegels tatkräftig zu unterstützten und uns
die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen zur
Verfügung zu stellen. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss
der Erhebung anonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Sie
dienen ausschließlich dazu, den Mietspiegel zu erstellen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für ihre Unterstützung bei der Neuerstellung des Mietspiegels.
Stadtverwaltung Überlingen, Bauverwaltung