Grund für die andauernde Sperrung ist die bislang noch nicht erteilte forstrechtliche Genehmigung. Diese setzt das Einverständnis der unteren Forstbehörde, unteren Naturschutzbehörde, des Bodenschutzamtes und des Bauamtes voraus. Aktuell sind Details zum artenschutzrechtlichen Ausgleich für mögliche Verkehrssicherungsmaßnahmen (u.a. Baumpflege an Eichen) noch nicht abschließend geklärt.