Der am 5.1.1933 verstorbene Chefarzt des Krankenhauses in Überlingen, Herr Dr. Max Bommer, hat in seinem Testament vom 14.12.1927 die Stadt Überlingen als einzigen Erben eingesetzt. Das Vermögen sollte unter dem Namen "Dr. Max Bommer-Stiftung" verwaltet werden. Der Stadt wurde auferlegt, verschiedene Vermächtnisse zu erfüllen.
Am Tag der Errichtung der Stiftung, dem 1.10.1933, betrug das Vermögen abzüglich der zweifelhaften Forderungen 74.263,14 Reichsmark. In dem Testament erhielt die Stiftung u.a. das Hausgrundstück St.-Ulrich-Straße 30 zu Eigentum.
Nach der vom Gemeinderat am 20.9.1978 beschlossenen Satzung und der nachfolgenden Satzungsänderungen hat die Stiftung die Unterstützung bedürftiger Erstkommunikanten und katholischer Jugendlicher in Überlingen zur Aufgabe. Vorrangig sollen Waisen und Halbwaisen berücksichtigt werden. Darüber hinaus verbleibende Stiftungserträge sind zur Berufsausbildung der unterstützten Erstkommunikanten zu verwenden.
Im Laufe der Jahre hat sich die soziale Unterstützung in Deutschland soweit entwickelt, dass sich die Förderungen doch verändert haben. Die Ausschüttungen erfolgen im Wesentlichen an die von der Pfarrgemeinde und aus den Ortschaften vorgeschlagenen Erstkommunikanten und nach der Satzungsänderung aus dem Jahr 2000 an Überlinger Jugendliche, die an Ferienfreizeiten und anderen Veranstaltungen der kirchlichen Träger teilnehmen.