Unter die Verwaltung der Stadt Überlingen fallen der Sportboothafen-Ost, der Mantelhafen und der Alte Yachthafen (Gondelehafen).
Häfen in der Übersicht
Sportboothafen-Ost
Mantelhafen
Alter Yachthafen (Gondelehafen)
Die Hafenverwaltung ist bei der Bauverwaltung angesiedelt. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fenner zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat im Jahr 2010 die Kriterien zur Vergabe von Bootsliegeplätzen beschlossen.
Bewerber, die in einem Hafen am Bodensee bereits einen Liegeplatz haben oder anmieten, müssen diesen nach Anmietung eines Liegeplatzes in einem städtischen Hafen unverzüglich kündigen.
Der Bewerber muss an rangbereiter Stelle auf der Bewerberliste vermerkt sein.
Weitere Voraussetzungen für die Zuteilung eines Liegeplatzes, und damit Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag sind, dass der Mieter Eigentümer des eingebrachten Bootes ist und bootshaftpflichtversichert ist; der Nachweis hierüber ist durch geeignete Urkunden auf Verlangen zu erbringen. Der Mieter muss außerdem im Besitz eines für den Bodensee und das betriebene Boot gesetzlich (gemäß BSO) vorgeschriebenen Führerscheins sein.
Mit Wegfall einer dieser vorstehend genannten Zuteilungsvoraussetzungen für einen Bootsliegeplatz fällt zugleich die Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag weg. Wird der dauerhafte Wegfall einer Zuteilungsvoraussetzung im Laufe des Mietverhältnisses bekannt, berechtigt dies die Vermieterin zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.
Finden Sie unter Formulare und Downloads.
Miete und Betriebskosten werden jährlich erhoben.
Die Miete und Betriebskosten unterliegen seit dem 01.01.2023 der Umsatzsteuer
Sportboothafen-Ost
Wasserliegeplätze Stand 01.01.2022:
Miete: 41,15 €/m² Wasserliegefläche
Betriebskosten: 8,22 €/m² Wasserliegefläche
Nachfolgend finden Sie die Links zu den externen Seiten der Vereine in den Hafenanlagen: