13.12.2023

Kommunalwahl 2024 – Aufstellungsverfahren

Am Sonntag, 09. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen statt. Die Bürgerschaft ist aufgerufen, aus ihrer Mitte ihre Vertreterinnen und Vertreter für die entsprechenden Gremien Kreistag, Gemeinderat und in den Überlinger Ortsteilen den Ortschaftsrat für die kommenden fünf Jahre zu wählen.

Damit die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind interessierte Bewerberinnen und Bewerber zu finden und in einer formellen Aufstellungsversammlung zu nominieren. Mit dieser ersten Information möchten wir alle Wahlvorschlagsträger zum Aufstellungsverfahren eines Wahlvorschlages erste Hinweise und Hilfestellung geben.

Das Kommunalwahlgesetz schreibt zwingend vor, dass bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sowohl in einer Aufstellungsversammlung über den Bewerber*innen sowie über die Reihenfolge der Bewerber*innen auf dem Wahlvorschlag, geheim und verdeckt auf einem Stimmzettel abgestimmt wird. Davon gibt es keine Ausnahme.

Bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind für das Wahlverfahren zudem die jeweiligen Satzungsbestimmungen zu beachten. Die Wahl der Bewerber*innen für Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sowie ihre Reihenfolge müssen in jedem Fall durch die Mehrheit der anwesenden Anhänger erfolgen. Alle weiteren Bestimmungen des Wahlverfahrens sind internen Regelungen der Anhängerversammlung überlassen. Grundsätzlich dürfen Bewerberinnen und Bewerber nur durch diejenigen aufgestellt werden, die für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind; d.h. für den Ortschaftsrat „X“ nur Ortsbürgerinnen und Ortsbürger (Ortschaftsebene) aus der Ortschaft „X“.

Der Inhalt und die Form der Wahlvorschläge richten sich nach § 14 Kommunalwahlordnung (KomWO). Danach muss ein Wahlvorschlag den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand (nur eine Angabe zulässig), Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Auch der vollständige Name der einreichenden Partei oder Wählervereinigung sowie deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine verwendet, muss aufgeführt werden. Wichtig ist, dass die Namen der Bewerber*innen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind dann von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonstigen Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen beginnt gem. § 13 KomWO am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Der Veröffentlichungstermin erfolgt in Absprache mit dem Landratsamt Bodenseekreis und ist voraussichtlich für die KW 5 (29.01.2024-02.02.2024) vorgesehen. Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, 28. März 2024 (Gründonnerstag) um 18.00 Uhr. Wir möchten unbedingt darauf hinweisen, diesen Abgabeschlusstermin nicht allzu sehr auszureizen, damit evtl. Mängel, fehlende Angaben und/oder Unterlagen fristgerecht behoben bzw. beigebracht werden können.

Wichtig ist, dass jeder Wahlvorschlag von zwei Vertrauensleuten mit Angaben über Namen, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse uns gegenüber als Ansprechpartner benennt. Die Aufgaben der Vertrauensleute gegenüber dem Wahlamt sind u.a. „Abgabe verbindlicher Erklärungen des Wahlvorschlags“, „Entgegennahme von Erklärungen der Wahlorgane“. Die Vertrauensleute bekommen zudem einen Korrekturabzug der Stimmzettel zugesendet, um diesen für den Druck frei zu geben.

Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag unterscheidet sich je nach Art und Konstellation der Wahl. So darf grundsätzlich ein Wahlvorschlag nur höchstens so viele Bewerber*innen enthalten, wie Gemeinderäte oder Ortschaftsräte zu wählen sind. Die Hauptsatzung in Überlingen regelt die Anzahl der Bewerber*innen für die Gemeinderatswahl auf 26 Bewerber*innen pro Wahlvorschlag. Ein besonderer Hinweis gilt hier für die Ortschaften in Überlingen. Da keine der Ortschaften nicht mehr als 5.000 Einwohner hat, kann folgende neue Regelung angewendet werden. Ausnahmsweise ist in Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern (bisher 3.000 Einwohner) zulässig, dass die Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat (höchstens) doppelt so viele Bewerber*innen enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind, unabhängig ob Mehrheits- oder Verhältniswahl stattfindet.

Das Mindestalter für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ist von 18 auf 16 Jahre abgesenkt worden. Bereits zur Kommunalwahl 2019 wurde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit ist der letzte Geburtstermin für die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung der 09. Juni 2008.

Noch eine -  digitalisierte - Neuerung gibt es im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2024: Die Wahlleitung wird ein sogenanntes Parteienmodul einführen, das den Wahlvorschlagsträgern bei der Erfassung der Bewerberinnen und Bewerber und schlussendlich beim Ausfüllen der Formulare unterstützt. Hierfür steht ein Online-Portal zur Erfassung der notwendigen Daten zur Verfügung. Danach können alle notwendigen Formulare heruntergeladen, unterschrieben und eingereicht werden. Die vorerfassten Daten werden über eine Datenschnittstelle in das Wahlprogramm importiert. Dies ermöglicht eine medienbruchfreie Nutzung der Daten und ein digitalisiertes und einheitliches Vorgehen im Bewerbungsprozess. Eine entsprechende Broschüre über die Nutzbarkeit des Moduls und der entsprechende Zugang finden Sie auf der städtischen Homepage www.ueberlingen.de für alle Wahlvorschlagsträger bereit.

Sollten Sie als Wahlvorschlagsträger weitergehende Fragen haben, so stehen Ihnen Frau Jasmin Muffler, Frau Asiye Oral oder Herr Michael Moser sehr gerne zur Verfügung. Damit wir uns für Ihre Fragen ausreichend Zeit nehmen können, schreiben Sie uns diese gerne vorab per Mail oder vereinbaren einen persönlichen Termin mit uns. Bitte nutzen Sie, um mit uns in Kontakt zu bleiben, die Mailadresse wahlen@ueberlingen.de .

Information und wichtige Hinweise zu den Kommunalwahlen 2024 können auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg www.kommunalwahl-bw.de abgerufen werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Wohle Aller tätig werden wollen. Die Erfassung derselben können Sie gerne über das Parteienmodul vornehmen.

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