Die Wärmewende ist ein wichtiger Aspekt der Energiewende. Das Klimaschutzgesetz (KSG) Baden-Württemberg (§27) verpflichtet einige Kommunen, wie auch Überlingen, zur kommunalen Wärmeplanung.
Der kommunale Wärmeplan ist ein zentrales Instrument, innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung um eine Strategie zu einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu entwickeln. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei ein umfangreicher Prozess mit dem Ziel den Weg hin zur "klimaneutralen" Wärmeversorgung bestmöglich auf die jeweilige Situation vor Ort zuzuschneiden.
Als erster Schritt wurde hierfür die Situation der aktuellen Wärmeversorgung in Überlingen analysiert. Dazu gehören Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung ebenso wie Daten über den Wärmeenergieverbrauch. In der folgenden Potenzialanalyse geht es um die Ermittlung, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude eingespart werden könnte und welche Potenziale es für eine Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien und Abwärme gibt. Darauf aufbauend werden gemeinsam mit der Bürgerschaft, Unternehmen und politischen Vertretern Ziele für die künftige Wärmeplanung in Überlingen erarbeitet. Übergeordnetes Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Im letzten Schritt der Wärmeplanung werden in der Wärmewendestrategie Maßnahmen erarbeitet, um die Wärmeplanung umzusetzen und ein Zeitplan dazu erstellt.
Bis 2023 soll der erste kommunale Wärmeplan der Stadt Überlingen erstellt werden.
Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans gem. §27 KSG wurde die Firma EGS-Plan mit Sitz in Stuttgart beauftragt. Das KSG verpflichtet Stadtkreise und Große Kreisstädte dazu, einen ersten Wärmeplan bis 2023 aufzustellen und trifft Regelungen zur Datenübermittlung. Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von §27 KSG erhoben.
Der Gemeinrat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 den Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung festgestellt und beschlossen, dass die fünf priorisierten Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Aufbauend auf dem Zielfoto-Entwurf werden eine übergeordnete Handlungsstrategie und konkrete Maßnahmen ausgearbeitet, die für die kommunale Verwaltung als Leitfaden für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in den nächsten Jahren dienen. Als zentrales Ergebnis werden konkret die fünf verpflichtenden Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren begonnen werden soll.
Kommunale Wärmeplanung Überlingen -Abschlussbericht-
Infoveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung
am 10.07.2023 (18:00-20:00 Uhr) fand im DGH Nussdorf eine Infoveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt.
Hier (PDF-Format) finden Sie die Präsentation.
Vorstellung bei der Klimawerkstatt (26.01.2023)
Als Bestandteil des kommunalen Klimaschutzes wurde bei der Klimawerkstatt am 26.01.2023 auch der Zwischenstand der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt.
Hier (PDF-Format) finden Sie die Präsentation.