Im familienfreundlichen Überlingen gibt es ein breites Spektrum an Betreuungsangeboten. Sechs freie und kirchliche Träger bieten neben der Stadt Überlingen eine Betreuung von Kleinkindern und Kindergartenkindern und teilweise von Schulkindern an.

Infoblatt über Öffnungszeiten in den stätischen Kindertageseinrichtungen

Kindergarten- und Krippenplätze - neues Anmeldeportal LITTLE BIRD

Seit dem 17. Oktober 2022 können Sie Ihre Kinder ausschließlich über das Portal von LITTLE BIRD für einen Betreuungsplatz anmelden.

Das Online Portal LITTLE BIRD hilft Ihnen bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen. Hier können Sie sich über alle Betreuungsmöglichkeiten informieren, die Einrichtungen nach Standort, Öffnungszeiten oder Träger auswählen und eine Betreuungsanfrage stellen.

Eltern können das Kita-Elternportal unverbindlich wie eine Suchmaschine nutzen und sich über die Überlinger Kindertageseinrichtungen, deren Öffnungszeiten und pädagogischen Angebote informieren. Nach einer personalisierten Registrierung und Anmeldung im Portal haben sie dann die Möglichkeit, direkt online, ganz bequem von zu Hause bzw. vom PC aus eine Platzanfrage an die gewünschte Einrichtung zu stellen – und das an bis zu drei Einrichtungen gleichzeitig mit der Angabe der Prioritäten.


Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024/25

Liebe Eltern, 

wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2024 ein neues Kindergartenjahr beginnt. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2024. Vormerkungen für einen Kindergartenplatz können ausschließlich über das Online-Portal von LITTLE BIRD erstellt werden. Dabei können bis zu drei Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden und zeitgleich drei Vormerkungen aktiv sein.

Hinweis zur Platzvergabe
Stichtag für die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze ist jeweils der 25. März für das kommende Kindergartenjahr. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nur noch im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden.

Eine verbindliche Zusage für einen Kindergartenplatz erhalten Sie frühestens zum 01. April eines Jahres für das darauffolgende Kindergartenjahr.

Bitte reichen Sie innerhalb zwei Wochen Arbeitgeberbescheinigungen beider Personensorgeberechtigten/Selbstverpflichtungserklärung per Mail an kita-anmeldung@ueberlingen.de und an die jeweilige Kita, für welche sie eine Vormerkung erstellt haben, ein.

Im Falle eines Zuzugs benötigen wir einen Mietvertrag oder einen notariell beurkundeten Kaufvertrag. Dieser ist ebenfalls innerhalb zwei Wochen per Mail an kita-anmeldung@ueberlingen.de einzureichen.

Sollten die Nachweise nicht innerhalb dieser Frist eingegangen sein, behalten wir uns eine Weiterbearbeitung der Vormerkung vor.

Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind bereits auf der Wartelisten in LITTLE BIRD steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig. Sollte sich jedoch die Betreuungsart von U3 nach Ü3 ändern, ist eine erneute Anmeldung notwendig. 

Neuigkeiten aus dem Bereich Kindertageseinrichtungen 

Eröffnung des Kinderhaus Am Schättlisberg mit vier Gruppen: Voraussichtlich Anfang 2025 

Vormerkungen für das Kinderhaus Am Schättlisberg ab 01.02.2025 können jetzt getätigt werden!

Diese Einrichtungen werden zu gegebener Zeit über das LITTLE BIRD Portal freigeschalten.

Für Ihre Anmeldung im Online-Portal von LITTLE BIRD können Sie gerne auf Hilfe zurückgreifen, falls Sie sich nicht zurechtfinden sollten. Zum einen gibt es eine generelle Elternhilfe, die bereits sehr viele Fragen zur Nutzung von LITTLE BIRD beantworten wird. Diese finden Sie unter:

Elternhilfe DE: https://www.little-bird.de/hilfe-eltern/

Elternhilfe EN: https://www.little-bird.de/help-parents/

Außerdem stellt LITTLE BIRD eine Anleitung in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, damit Ihre Anmeldung reibungslos durchgeführt werden kann:

https://www.little-bird.de/anleitung/

Spätestens zum Vertragsabschluss werden sich Familie und Einrichtungen persönlich kennenlernen.

Alle notwendigen Unterlagen müssen parallel zur Online-Anmeldung innerhalb von zwei Wochen an die zentrale E-Mail-Adresse kita-anmeldung@ueberlingen.de und die ausgewählten Einrichtungen geschickt werden. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Anmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Weitere Informationen u.a. notwendige Formulare finden Sie weiter unten.


Kita-Plätze und Fristen

Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens sechs Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.


Persönliche Vormerkung

Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihr Kind im Online-Portal von LITTLE BIRD anzumelden, können sich mit den jeweiligen Einrichtungen oder der Stadt in Verbindung setzen.

Formulare und Infomaterial

Sofern die Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich das online ausfüllbare Formular „Arbeitgeberbescheinigung“ auf unserer Homepage. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung darf zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter als 18 Monate sein.

Arbeitgeberbescheinigung 

Sollten Sie aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein ernsthaftes Interesse an einer beruflichen Tätigkeit haben, bitten wir Sie, die Selbstverpflichtungserklärung zur Arbeitsuchend-Meldung online auszufüllen. Auch dieses Formular finden Sie auf unserer Homepage. Bei einer vorbehaltlichen Platzzusage müssen Sie unverzüglich die Arbeitsuchend-Meldung der Agentur für Arbeit an die zentrale E-Mail-Adresse kita-anmeldung@ueberlingen senden.

Selbstverpflichtungserklärung 

Wenn Sie noch nicht in Überlingen wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann durch die Kopie des Miet- bzw. notariell beurkundeten Kaufvertrages erfolgen.



Erläuterungen zur Kita-Vormerkung

Vergabekriterien 

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind vor der Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden muss. Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und eventuelle Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Dabei wird auch untersucht, ob dem Besuch des Kindergartens möglicherweise gesundheitliche Bedenken entgegenstehen könnten. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch einer Kindertageseinrichtung eine vollständige Masernimpfung notwendig ist.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16. Februar 2022 neue Platzvergabekriterien beschlossen. Mit den neuen Vergabekriterien wird ein Punktesystem eingeführt. Diese treten am 01. März 2022 in Kraft.

Die Kosten für die Kindertagesbetreuungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen können Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen entnehmen. 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. Juli 2023 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Diese tritt am 01. September 2023 in Kraft.

Benutzungsordnung in den städtischen Kindertageseinrichtung 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Oktober 2022 die Benutzungsordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Oktober 2022 in Kraft.

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