29.07.2024

Jahresabschluss 2023 der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

Gem. § 105, Abs. 1, Ziff. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geben wir bekannt:

Der Jahresabschluss der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH wurde am 02. Juli 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt:

  • Der Jahresabschluss 2023 der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH, mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 65.292,31 EUR und einer Bilanzsumme von 399.725,70 EUR, wird festgestellt.
  • Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 65.292,31 EUR wird mit dem Gewinnvortrag von 55.948,00 EUR verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herdzin Nagel Wirtschaftstreuhand GmbH, 88662 Überlingen, hat am 31. Mai 2024 zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2023 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Herdzin Nagel Wirtschaftstreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anja Nagel
Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss 2023 liegt in der Zeit vom 05. August bis 13. August 2024 (je einschließlich) in den Räumen der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH in Überlingen, Landungsplatz 3-5 während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.

Überlingen am Bodensee, 01. August 2024

Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
Jürgen Jankowiak
Geschäftsführer

30.07.2024
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
30.07.2024
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Überlingen (Bodensee)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582 ff., berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 24.07.2024 folgende Hauptsatzung beschlossen:
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