Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen
Aufgrund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 16 Abs.3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Stiftungsrat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime für das Wirtschaftsjahr 2022 mit folgenden Werten fest.