Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 und 13 SGB VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der ein Projekt der standortungebundenen, mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Überlingen umsetzt.
1. Ablauf/Anlass
Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.
2. Aufgabenbeschreibung
a) Inhaltliche Anforderungen:
Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §§ 11 und 13 SGB VIII erbringen. Diese Aufgaben sollen mit einem Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit realisiert werden.
b) Einsatzort:
Das Angebot soll in folgenden Gebieten realisiert werden: Überlingen und den dazugehörigen Teilorten
c) Hauptzielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne des § 7 SGB VIII.
d) Ziel des Projektes:
Die mobile Jugendarbeit soll Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen, die
Es wird erwartet, dass die mobile Jugendarbeit mit den Einrichtungen im Sozialraum Überlingen/westlicher Bodenseeraumkreis eng zusammenarbeitet. Eine Anbindung an vorhandene Angebote und Strukturen ist erwünscht.
Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:
3. Adressat*innen
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII im westlichen Bodenseeraum verfügen.
Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Be-dingungen vor Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und Jugendhilfestrukturen verfügen.
Zudem sollte der Träger über Erfahrungen und Kenntnisse in den Arbeitsfeldern berufliche Orientierung, soziale Integration, Integration von Geflüchteten und dem SGB II, SGB VIII und SGB XII verfügen.
4. Räumlichkeiten
Die Stadt Überlingen stellt für den Projektzeitraum ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen im Jugendzentrum “Rampe” zur Verfügung. Das Büro ist mit LAN ausgestattet. Andere Räume des Jugenzentrums können nach vorheriger Absprache für die Beratung und für mögliche Gruppenangebote genutzt werden.
5. Finanzierung
Die Beauftragung ist auf 5 Jahre befristet sein. Die Stadt Überlingen finanziert dem Träger der freien Jugendhilfe die Personalkosten von zwei Vollzeitstellen (Dipl.-Sozialarbeiter/in, Dipl.-Sozialpädagoge/in, Bachelor of Arts Social Work oder vergleichbare Qualifikation) zuzüglich 15 % der oben genannten Personalkosten pauschal für Regieleistungen zuzüglich 10 % der oben genannten Personalkosten pauschal für Sach- und Maßnahmenkosten.
Als Projektbeginn ist der 01.03.2023 avisiert, es sollte jedoch spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung gestartet werden.
6. Rechtlicher Hinweis
Der Anbieter tritt gemäß § 613a BGB in alle Rechte und Pflichten bestehender Arbeitsverhältnisse ein, die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehen. Derzeit beschäftigt der Betreiber 2 Mitarbeiter/innen mit einem Arbeitsverhältnis von 80 % bzw. 100 %.
7. Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 18.12.2022 vollständig postalisch oder persönlich, jedoch in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Interessenbekundung Mobile Jugendarbeit” einzureichen bei:
Stadt Überlingen,
Abt. Bauverwaltung,
z. H. von Frau Buchner, Zimmer 1.11,
Bahnhofstr. 4,
88662 Überlingen.
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.
Mit Abgabe einer Interessenbekundung erklärt sich der Träger mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen dieser Interessenbekundung einverstanden
Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Daniela Joos (E-Mail: d.joos@ueberlingen.de, Tel. 01512 3686281).
Überlingen, den 11.11.2022
Jan Zeitler
Oberbürgermeister
Fachbereich 3, Abteilung Bildung, Jugend & Sport, Sachgebiet Jugend- & Sozialarbeit
Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach § 74 SGB VIII für Leistungen gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII für die mobile Jugendarbeit.
1. Ziel
Für die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren für Leistungen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII für Leistungen nach den §§ 11 und 13 SGB VIII für die mobile Jugendarbeit innerhalb der Stadt Überlingen sind die allgemein gültige Textstruktur sowie die standardisierten Bewertungskriterien festgelegt.
2. Verfahrensablauf für Leistungen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII für Leistungen nach den §§ 11 und 13 SGB VIII für die mobile Jugendarbeit.
2.1 Feststellung der Erfordernisse und Bedarfe durch die Verwaltung der Stadt Überlingen und deren Organe wie Gemeinderat, Ausschüsse und Jugendgemeinderat
2.2 Nach Beschluss vom 14.03.2022 des Ausschusses für Bildung, Kultur & Soziales Erstellen des Interessenbekundungstextes durch das Sachgebiet Jugend- & Sozialarbeit entsprechend der unter Ziff. 3 vorgegebenen Textstruktur.
2.3 Veröffentlichung des Interessenbekundungstextes auf der Homepage der Stadt Überlingen und im Amtsblatt „Hallo Ü“ der Stadt Überlingen.
Im Anschluss beginnt die 4-wöchige Frist zur Abgabe der Interessenbekundungen. Diese werden bis zum Ende der Frist verschlossen aufbewahrt.
2.4 Öffnung der eingereichten Interessenbekundungen durch die Stadtverwaltung, Abteilung Bauverwaltung in Anwesenheit des Sachgebiets Jugend- & Sozialarbeit, und interne Aufarbeitung entsprechend der unter Ziff. 6 aufgeführten standardisierten und zusätzlich erstellten fachspezifischen Bewertungskriterien.
2.5 Durchführung des Bewertungsverfahrens auf Grundlage der unter Ziff. 2.4 angeführten Aufbereitung. Die Zusammenfassung und Ermittlung des Endergebnisses des Bewertungsverfahrens erfolgt federführend durch das Sachgebiet Jugend- und Sozialarbeit
2.6 Erstellen eines Vergabevorschlags auf Grundlage des durchgeführten Bewertungsverfahrens durch das Sachgebiet Jugend- und Sozialarbeit und zur Überprüfung an die Abteilung Revision.
2.7 Vorberatung des Vergabevorschlages im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales.
2.8 Beschluss durch den Gemeinderat.
2.9 Mit Bestandskraft des Gemeinderatsbeschlusses Auftragserteilung und Abschluss eines Vertrages durch das Sachgebiet Jugend- & Sozialarbeit.
3. Struktur Interessenbekundungstext (Kurzdarstellung)
3.1 Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens
3.2 Anforderungen an den Träger
4. Frist
Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Interessenbekundung Mobile Jugendarbeit“ schriftlich bis zum 18.12.2022 bei der Stadt Überlingen, Abteilung Bauverwaltung, Frau Buchner, Zimmer 1.11, Bahnhofstr. 4, 88662 Überlingen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass nur die bis zum genannten Datum eingereichten Unterlagen Berücksichtigung finden können.
Hinweis:
Die Abgabe der Interessenbekundung löst keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung durch die Stadt Überlingen aus. Eine Teilnahme ist daher unverbindlich.
Entstandene Aufwendungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden nicht erstattet.
5. Auskunft
Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Frau Daniela Joos (E-Mail: d.joos@ueberlingen.de, Tel. 01512 3686281.
6. Bewertungskriterien
6.1 Vorliegen geforderter formaler Voraussetzungen (keine Bepunktung)
6.2 Fachliche Kompetenz des Trägers (mit Bepunktung entspr. Ziff. 6.3)
6.3. Bewertung fachliche Kompetenz des Träger:
Nein - 1 Punkt
Ja + 1 Punkt
Ja, in besonderem Maße + 2 Punkte
6.4 Punktgleichheit
Liegt eine Punktgleichheit von Trägern vor, findet innerhalb des Bewertungsverfahrens nach Ziff. 2.5 eine Abwägung und Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien der fachlichen Kompetenzen statt.
Die dann getroffene Auswahl ist schriftlich zu begründen und Bestandteil der Vorlage nach Ziff. 2.6.