Der
Satzungsbeschluss beinhaltet eine Erhöhung der Kurtaxe. Die neuen
Kurtaxesätze wurden ab 01.01.2025 wie folgt festgelegt (jeweils pro
Person und Übernachtung):
Saison A (Nebensaison: 01.11.-31.03.):
Kurzone I: 2,60 € (bislang 2,40 €)
Kurzone II: 2,20 € (bislang 1,95 €)
Saison B (Hauptsaison: 01.04.-31.10.):
Kurzone I: 3,50 € (bislang 3,30 €)
Kurzone II: 2,80 € (bislang 2,60 €)
Ab dem 01.01.2025 tritt zudem eine bedeutende Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft: Deutsche Gäste sind künftig nicht mehr verpflichtet, den besonderen Meldeschein bei Übernachtungen in einem Unterkunftsbetrieb zu unterschreiben. Es besteht jedoch weiterhin eine rechtliche Grundlage die Gäste zur Erhebung der Kurtaxe an die Kommune zu melden (§ 43 KAG Baden-Württemberg in Verbindung mit der Kurtaxesatzung).
Zum 01.01.2025 entfällt bei inländischen Gästen die Unterschriftserfordernis auf dem Meldeschein. Der Gast muss nur noch dann eigenhändig auf dem Meldeschein unterschreiben, wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Von deutschen Staatsangehörigen darf keine Unterschrift mehr eingefordert werden.
Ab 2025 steht den Beherbergern somit die Option offen, die Gästekarte (für deutsche Gäste) rein digital auszugeben. Damit wird Papier gespart und der Prozess vereinfacht. Gäste können die digitale Karte direkt auf ihrem Smartphone nutzen, während der Beherberger alle erforderlichen Daten in sein System einpflegen kann.
Beherberger, die noch Meldescheinvordrucke auf Lager haben, dürfen diese weiterhin verwenden. Für Gäste aus dem Ausland ändert sich nichts, bei inländischen Gästen kann die Gästekarte einfach vom Formular abgetrennt werden und der verbleibende Teil des Bogens entsorgt werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gästemeldestelle Überlingen unter der Tel-Nr. 07551/99-1217 oder per E-Mail an kurtaxe@ueberlingen.de gerne zur Verfügung.