Wahlberechtigte – Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung zugesendet bekommen. In den Ortsteilen musste aufgrund eines Fehldruckes die Wahlbenachrichtigung nochmals gedruckt und versandt werden.
Zusendung der Stimmzettel für die Kommunalwahl – KEINE Briefwahlunterlagen
Die Stimmzettel für die Kommunalwahl (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) müssen aus gesetzlichen Gründen vorab den Wählerinnen und Wählern zugesendet werden. Wir bitte um Beachtung, dass es sich dabei nicht um Briefwahlunterlagen handelt. Diese Stimmzettel sollten zum Wahlgang (Urnenwahl am Wahltag) mitgebracht werden. In den Wahllokalen werden zwar noch Stimmzettel vorgehalten, diese würden aber nicht für alle Wahlberechtigten ausreichen. Die Stimmzettel für die Europawahl werden vorab nicht zugeschickt, diese erhalten Sie wie gewohnt in den Wahllokalen.
Wird Briefwahl beantragt, werden sämtliche Stimmzettel zusammen mit den entsprechenden Stimmzettelumschlägen und Wahlbriefen für die Kommunalwahl nochmals versendet.
Briefwahlbeantragung
Durch verschiedene Dienstleister bzw. Vorkonfektionierungen, kann es zu unterschiedlichen Postlaufzeiten bei der Europawahl und der Kommunalwahl kommen. Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahl werden auf jeden Fall getrennt voneinander versendet. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.
Briefwahlunterlagen online beantragen
Die Wahlberechtigten können hier über die Homepage der Stadt Überlingen www.ueberlingen.de an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche online schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs Briefwahl beantragen. Wir empfehlen und appellieren sehr daran, diesen Service zu nutzen. Sie helfen somit, die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich versandfertig zu machen und nebenbei noch Porto und Zeit einzusparen.
Beim Aufruf des auf der Startseite unserer Homepage www.ueberlingen.de angebrachten Links, wird man auf ein Erfassungsformular für die Antragsdaten umgeleitet. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Die Unterlagen können sich nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis an den Antragsteller gesendet, dass die Antragstellung nicht erfolgreich war.
Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragen
Alternativ kann der auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung angebrachte QR-Code gescannt werden. Die meisten Wählerdaten sind hier bereits hinterlegt – es müssen nur noch das Geburtsdatum und möglicherweise eine abweichende Versandadresse erfasst werden. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Persönliche Beantragung bzw. Beantragung mit Vollmacht – Änderung der Räumlichkeiten
Die Unterlagen für die Briefwahl können auch bei persönlicher Vorsprache im Verwaltungsgebäude Torhaus – Christophstr. 1 – im 2. OG, Sitzungszimmer beantragt werden. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist über das Parkhaus West per Aufzug möglich. Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung abgeholt (Personalausweis/Reisepass zwingend mitbringen), schriftlich oder per Mail (briefwahl@ueberlingen.de) anfordert werden.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07. Juni 2024 in der Zeit von 08.00 bis 10.00 Uhr (bei gewünschtem Postversand) bzw. 08.00 bis 12.00 Uhr (kein Postversandt mehr möglich) und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt bei beiden Beantragungsarten die Bearbeitungs- und die mögliche Postlaufzeit, insbesondere für die Rücksendung.
Öffnungszeiten der Briefwahlschalter im Verwaltungsgebäude Torhaus (Christophstr. 1 – 2. OG, Sitzungszimmer)
Die Briefwahlschalter haben folgende Publikumszeiten:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Ausnahme / Abweichung von der Öffnungszeit und Beantragungsort
Freitag, 07.06.2024, 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstr. 1 – EG
Auszählungsreihenfolge
Der Gemeindewahlausschuss hat folgende Auszählungsreihenfolge beschlossen:
Sonntag, 09.06.2024: Europawahl. Ergebnisermittlung vor Ort in den Wahllokalen.
Montag, 10.06.2024: Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat. Ergebnisermittlung findet in den Verwaltungsgebäuden Christophstr. 1, Bahnhofstr. 2, 4, 6 und 18-20 statt.
Ergebnispräsentation
Die Ergebnisse der einzelnen Wahlen können online hier auf der städtischen Homepage abgerufen werden.
Stadtverwaltung geschlossen
Die Stadtverwaltung bleibt am Montag, 10.06.2024 aufgrund der Ergebnisermittlungen geschlossen.
Zusätzlich bleibt der Bürgerservice Ü.-Punkt auch am Dienstag, 11.06.2024 aufgrund von Aufräumarbeiten ganztägig geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.