09.03.2022

Ihr Weg zur Vormerkung eines Kinderbetreuungsplatzes in Überlingen

In Überlingen gibt es eine Vielzahl an Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten.
Für alle Kindertageseinrichtungen in Überlingen gibt es nun die gemeinsame Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz in der Kindertagesstätte vormerken können.

Die Stadt Überlingen bietet ab dem 1. März 2022 die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zentral online vorzumerken. Damit will die Stadt das Anmeldeverfahren für einen Kita-Platz für Familien und die Platzvergabe für die Einrichtungen erleichtern.

So funktioniert die zentrale Vormerkung:
Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse sowie ihrem Vor- und Nachnamen.Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch eine E-Mail (prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner).Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort können Sie sich dann im Vormerksystem anmelden.Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein. Sollte eine Berufstätigkeit, Zuzug nach Überlingen oder sozialer Härtefall vorliegen, können Sie den entsprechenden Nachweis direkt im Programm hochladen.Wählen Sie bis zu drei Kitas aus, bei denen Sie Ihr Kind in die Vormerkliste aufnehmen lassen möchten. Bitte geben Sie auch die gewünschte Betreuungszeit wie Ganztags-, verlängerte Öffnungszeiten, Halbtags- oder Regelbetreuung an.Speichern Sie den Fragebogen. Damit ist Ihre Vormerkung registriert.Die zentrale Stelle wird Ihre Angaben prüfen und an die von Ihnen gewählten Wunscheinrichtungen weiterleiten.Die von Ihnen genannten Einrichtungen erhalten dann eine Meldung, dass eine Vormerkung vorliegt.Im Falle einer Zusage erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung.

Bitte beachten Sie:
Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.Die Vormerkung ist maximal sechs Monate vor Geburt des Kindes möglich.Die Kindertageseinrichtungen selbst nehmen keine Vormerkungen an.Bei einem Wechsel von U3 nach Ü3 muss eine erneute Anmeldung ausgefüllt werden.
Sie haben Ihr Kind/Ihre Kinder für das laufende oder kommende Kindergartenjahr 2022/2023 schon in Papierform angemeldet?
Dann bitten wir Sie, die Anmeldung für Ihr Kind/Ihre Kinder über unser Online-Portal ab 1. März 2022 zu wiederholen.
Sie finden die zentrale Vormerkung und weitere Informationen auf unserer Homepage unter:
www.ueberlingen.de/startseite/leben/kindergaerten.html

Kita-Plätze und Fristen
Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Stichtag für die Kita-Vormerkung der 18. März 2022.
Notwendige Bescheinigungen müssen in der Regel innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden und uns auch bis zum 18. März 2022 vorliegen.
Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens sechs Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.

Persönliche Vormerkung
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, für Ihre Vormerkung das Internet zu nutzen, können Sie Ihre Vormerkung mit Unterstützung der Stadtverwaltung durchführen. Bitte senden Sie eine E-Mail an kita-anmeldung@ueberlingen.de und geben Sie darin Ihre Kontaktdaten an.

Formulare und Informationsmaterial
Sofern die Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich das online ausfüllbare Formular „Arbeitgeberbescheinigung“ auf unserer Homepage. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.
Die Arbeitgeberbescheinigung darf zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter als zwölf Monate sein.
Sollten Sie aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein ernsthaftes Interesse an einer beruflichen Tätigkeit haben, bitte wir Sie, die Selbstverpflichtungserklärung zur Arbeitsuchend-Meldung online auszufüllen und im Programm hochzuladen. Auch dieses Formular finden Sie auf unserer Homepage. Bei einer vorbehaltlichen Platzzusage müssen Sie unverzüglich die Arbeitsuchend-Meldung der Agentur für Arbeit im Programm einstellen.
Wenn Sie noch nicht in Überlingen wohnen, sondern in der nächsten Zeit noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann durch die Kopie des Miet- bzw. notariell beurkundeten Kaufvertrages erfolgen.

Erläuterungen zur Kita-Vormerkung
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind vor der Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden muss. Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und eventuelle Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Dabei wird auch untersucht, ob dem Besuch des Kindergartens möglicherweise gesundheitliche Bedenken entgegenstehen könnten. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch einer Kindertageseinrichtung eine vollständige Masernimpfung notwendig ist.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16. Februar 2022 neue Platzvergabekriterien beschlossen. Mit den neuen Vergabekriterien wird ein Punktesystem eingeführt. Diese treten am 01. März 2022 in Kraft.

Alle Angebote und Kontaktdaten der Überlinger Kindertageseinrichtungen sowie die Platzvergabekriterien finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen www.ueberlingen.de unter der Rubrik: Leben & Freizeit, Kinder & Familien, Kindertageseinrichtungen.

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