Die Stadt Überlingen hat zum 01.01.2013 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt und wendet seither das doppische Haushaltsrecht an.
Haushaltsplanung bedeutet, die Ressourcen zielgerichtet für unsere Stadt und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Daher plant die Stadt Überlingen in ihrem Haushalt, mit welchen Einnahmen – beispielsweise aus Steuern oder Landeszuweisungen – sie in den nächsten Jahren rechnen kann und wie sie diese Mittel einsetzen wird – wie zum Beispiel den Neubau und die Unterhaltung von Schulen, Kindergärten und Sportstätten oder die Sanierung und Unterhaltung von Gebäuden, Straßen und Kanälen. Der Haushalt gibt den verbindlichen finanziellen Rahmen für alle Einrichtungen vor, welche die Stadt Überlingen für Ihre Bürgerinnen und Bürger bereitstellt.
Stadtkämmerer und Leitung Fachbereich 1
Abteilungsleitung Kämmerei und Controlling
Die Stadt ist verpflichtet für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Sie tritt mit Erlass bzw. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr. Die Haushaltssatzung enthält neben der Festsetzung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Festsetzung des Höchstbetrags der Kreditaufnahmen, der Kassenkredite, der Verpflichtungsermächtigungen und der Steuersätze.
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und enthält einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Der Haushaltsplan wird in der Regel für ein Jahr aufgestellt und ist der verbindliche finanzielle Rahmen für den Gemeinderat und die Verwaltung.
Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) des laufenden Betriebs genau dargestellt. So lässt sich sehen, wie viele Mittel wofür eingesetzt werden und wie sich die finanzielle Lage der Stadt verändert. Der Finanzhaushalt umfasst alle Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, einschließlich der Investitionen, Kredite und Tilgungen. Neben der Übersicht des Gesamthaushaltes ist der Haushaltsplan in acht Teilhaushalte gegliedert:
Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung
Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung
Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben
Teilhaushalt 4 – Kulturelle Einrichtungen
Teilhaushalt 5 – Soziales, Kur, Sport
Teilhaushalt 6 – Planen, Bauen, Natur/Umwelt
Teilhaushalt 7 – Wirtschaft und Tourismus
Teilhaushalt 8 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Die Anlagen zum Haushaltsplan geben einen detaillierten Überblick über die Verschuldung, die prognostizierte Entwicklung der Liquidität und die Beteiligungen der Stadt Überlingen (Verlinkung zum Beteiligungsbericht). Daneben ist eine Liste der städtischen Gebäude und der Stellenplan sowie ein Überblick über die wichtigsten Steuern, Abgaben und Gebühren enthalten.
Die Haushaltsplanung fürs nächste Jahr beginnt für den Stadtkämmerer und die Kämmerei bereits im April mit den Vorbereitungen. Im Mai bzw. Juni werden die wesentlichen Eckdaten vom Gemeinderat beschlossen und den Fachabteilungen als Vorgaben für die Planung übergeben.
Die Fachabteilungen planen ihre eigenen Budgets mit ihren Aufgaben und Projekten bis Ende August und übergeben diese Daten der Kämmerei zur Überprüfung. Der Stadtkämmerer und die Kämmerei haben immer den Gesamthaushalt im Blick und überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten und der Haushalt den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Wenn Vorgaben nicht eingehalten werden können, müssen Ansätze gekürzt, Projekte verschoben oder Aufgaben reduziert werden. Gemeinsam mit den Fachabteilungen werden hier Lösungen erarbeitet.
Im Oktober bringt der Oberbürgermeister mit dem Stadtkämmerer den Haushaltsentwurf in den Gemeinderat ein. Danach wird in den Sitzungen des Gemeinderates und den Ausschüssen ausführlich über den Entwurf beraten. Als gewählte Vertreter bringen die Gemeinderäte ihre Anträge mit ein und priorisieren die Projekte nach der Wichtigkeit.
Nachdem die Beratungen abgeschlossen und Änderungen eingearbeitet sind, beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung im Dezember in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend wird der Haushalt dem Regierungspräsidium Tübingen zur Genehmigung vorgelegt.
Alle Aufgaben der Gemeinden, gleichgültig ob freiwillig oder Pflicht, müssen natürlich auch finanziert werden. Das bedeutet, den Ausgaben müssen die entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Die Gemeinden haben im Wesentlichen drei Einnahmequellen:
Steuern
Die wichtigsten Steuern sind die Grund- und Gewerbesteuern. Hierfür gibt es zwar gewisse Vorgaben des Bundes und des Landes, jedoch setzt die Stadt die Hebesätze und damit die Höhe selbst fest. Wer ein Grundstück besitzt oder mit einem Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, muss mit der Steuer einen Betrag an die Stadt abgeben. Mit dem Wachstum der Stadt Überlingen und aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren haben sich die Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen kontinuierlich gesteigert. Nicht zuletzt aufgrund dieser Steuereinnahmen konnten die gestiegenen Anforderungen der letzten Jahre bewältigt werden.
Bei anderen kommunalen Steuern sind die Kommunen in ihrer Entscheidung noch freier. Diese Steuern können sie erheben, müssen es aber nicht tun. In Überlingen sind dies die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnsitzsteuer und die Hundesteuer.
Entgelte, Gebühren und Beiträge
Während die Bürger für die Zahlung von Steuern keine Gegenleistung erhalten, werden Entgelte, Gebühren und Beiträge für eine konkrete Leistung erhoben. Beispielsweise für die Benutzung von Parkplätzen und den Kindergarten, die Ausstellung eines Personalausweises, den Unterricht in der Musikschule, die Anfertigungen von Kopien oder Bescheiden oder auch die Erschließung von Bauplätzen.
Diese drei Einnahmearten dürfen höchstens so hoch sein, wie der Stadt Kosten dafür entstehen. In vielen Fällen sind die Entgelte und Gebühren deutlich niedriger, damit sich die Bürger diese Leistungen auch leisten können. So zum Beispiel beim Friedhof und im Kindergarten.
Die Stadt Überlingen arbeitet also nicht gewinnorientiert wie ein Unternehmen, sondern hat in erster Linie eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger als Ziele.
Zuweisungen
Die Stadt Überlingen erhält vom Bund und vom Land allgemeine Finanzierungsmittel, um als Kommune funktionieren zu können. Hierzu trägt beispielsweise der Finanzausgleich mit dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und den Schlüsselzuweisungen bei. Diese können in der Kommune so eingesetzt werden, wie diese es für gut befindet. Hierdurch sollen die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden ausgeglichen werden.
Da aber beispielweise die Kindergartengebühren nicht alle Kosten decken, erhält die Stadt vom Land auch zweckgebundene Zuweisungen. Hierdurch ermöglicht das Land den Kommunen, Aufgaben im Pflichtbereich sicherzustellen, auch wenn diese sich nicht selbst finanzieren können.
Weitere Informationen hierzu stellt das Land Baden-Württemberg bereit: Kommunalfinanzen: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Wie im privaten Haushalt wird auch im städtischen Haushalt das meiste Geld für Pflichtaufgaben eingeplant. Beispielsweise muss die Stadt die Gehälter für ihre Beschäftigten zahlen, sich um Schulen und Kindergärten, den Brandschutz, die Abwasserbeseitigung, das Friedhofswesen und den ÖPNV kümmern. Diese Dinge müssen auch im Haushalt zuerst finanziert werden. Dabei wird nicht pauschal Geld für einen Bereich wie beispielsweise Straßenbau, Kinderbetreuung oder Schwimmbäder zur Verfügung gestellt, sondern für konkrete Vorhaben, deren Umsetzung auch überprüfbar ist.
Erst dann können die Dinge in den Haushalt aufgenommen werden, welche freiwillig von der Stadt übernommen werden. Neben dem Betrieb von Parkanlagen und deren schöner Bepflanzung, auch an der Promenade, zählen hier ebenso der Betrieb der Stadtbücherei, des Museums, der Musikschule und von sonstigen kulturellen Einrichtungen hinzu. Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, die Jugendsozialarbeit und die Bereitstellung von Sport- und Spieleinrichtungen, wie beispielsweise der Betrieb des Hafens, zählen ebenso dazu.
Der Haushalt muss, was die laufenden Kosten angeht, ausgeglichen sein und ohne Kreditaufnahme auskommen. Neue Schulden werden nur für Investitionen aufgenommen, also wenn dadurch neue Vermögenswerte entstehen. Wichtig ist, dass die Stadt nur so viel ausgibt, wie sie auch selbst einnehmen kann, um auf Kosten der zukünftigen Generationen keine Schulden zu machen. Damit auch zukünftige Generationen die Stadt weiter gestalten können, ist es wichtig, dass die Stadt ihr Vermögen erhält.