Grillplatz

Wenn du diesen Grillplatz nutzen möchtest, melde ich bitte vorher beim Jugendreferat im Jugendcafé, Bahnhofstraße 3, Tel. 07551 99-1172, an.
Dort kannst du den Schlüssel für die Grillstelle abholen. Am besten ist eine vorherige Reservierung per E-Mail an grillplatz.am.gondelehafen@ueberlingen.de.

Damit wir lange Freude mit dem Grillplatz haben, sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Der Grillplatz darf von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 und genutzt werden. Der/Die Mieter/in muss während der Nutzung selbst anwesend sein.
2. Gegrillt werden darf von 10.00 bis 21.00 Uhr.
3. Es darf nur in der Grillstelle ein Feuer gemacht werden.
4. Nimm Rücksicht auf andere Nutzer und die Anwohner des Grillplatzes.
5. Wirf denen Müll in den Abfalleimer bzw. nimm ihn mit nach Hause.
6. Achtung: Nach der Benutzung muss auf jeden Fall das Feuer gelöscht werden!.

Achte darauf, nichts kaputt zu machen. Falls du versehentlich etwas beschädigt hast oder dies beobachtest, melde dies bitte der Stadt Überlingen, Jugendreferat, damit dies nicht als Vandalismus missverstanden wird. Bei Vandalismus informiere das Polizeirevier Überlingen Tel. 07551 8040.

Beachte diese Regeln und weise Personen, die dagegen verstoßen, sachlich und freundlich darauf hin. Ruf in Notfällen die Polizei (Tel. 110) bzw. die Feuerwehr (Tel. 112) Mutwilliges Beschädigen des Grillplatzes führt zur Anzeige.

Ergänzend dazu gelten die Regelungen und Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Überlingen vom 12. Juli 2006

Ablauf und Kriterien zur Grillplatznutzung

1. Am besten mit vorheriger Reservierung, jedoch Nutzung auch an Werktage kurzfristig möglich -> wenn frei ist!.

2. Anmeldung und Klärung der Formalitäten während den Öffnungszeiten des Jugendcafé:
- Jugendliche von 14 bis 21 Jahre
- Vorlage eines gültigen Ausweises
- Es wird eine Kopie des Ausweises hinterlegt

3. Übergabeprotokoll sowie Regeln müssen vom Mieter/In unterschrieben werden:
- Tag der Nutzung und Adresse sowie Daten des Mieters wird im Übergabeprotokoll festgehalten

4. Es wird ein Schlüssel übergeben:
- Schlüssel für die abschließbare Grillstelle
- Toiletten vom Parkhaus West können benützt werden

5. Rückgabe des Schlüssel im Jugendcafé:
- Eine doppelte Nutzung der Grillstelle ist derzeit von Seiten der Stadt ausgeschlossen

6. Vorerst ist die Nutzung in den Ferien auf 3 Mal in der Woche beschränkt, außerhalb der Ferienzeiten 2 Mal pro Woche.

7. Der Mieter muss min. 14 Jahre und darf max. 21 Jahre alt sein. Der Mieter zeigt seinen Ausweis vor und klärt sich mit der Einbehaltung einer Kopie seines Ausweises bereit:
- Wird einer der Schlüssel verloren oder beschädigt, haftet dafür der Ausleiher. Die Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

8. Für Grillkohle oder Holz muss der Nutzer selbst sorgen.

9. Dem Mieter sind die Regeln für die Nutzung bekannt und er ist damit einverstanden.

Viel Spaß beim Grillen, wünscht euch euer Jugendreferat Überlingen

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