Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für welche die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt. Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Dieser beträgt einheitlich für alle Gewerbebetriebe 3,5 Prozent des Gewerbeertrags. Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.

Danach multipliziert die Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuerbetrag, der Ihnen gegenüber mit einem Bescheid festgesetzt wird. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, in Überlingen beträgt er 370 Prozent.

Suche
Stadt Überlingen