Die Gewerbesteuer wird auf
den Gewerbeertrag erhoben. Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres
Betriebs wieder. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer-
und des Körperschaftsteuergesetzes.
Die Einnahmen aus
der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für welche die Gewerbesteuer die
wichtigste eigene Steuerquelle darstellt. Das Finanzamt berechnet den
Steuermessbetrag. Dieser beträgt einheitlich für alle Gewerbebetriebe 3,5
Prozent des Gewerbeertrags. Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an
Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.
Danach multipliziert die
Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz. Das Ergebnis ist
der Gewerbesteuerbetrag, der Ihnen gegenüber mit einem Bescheid
festgesetzt wird. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde
unterschiedlich, in Überlingen beträgt er 370 Prozent.