28.11.2023

Gewässerschau am Nußbach Bereich Riedbach in Überlingen OT Deisendorf

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Überlingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für das GEWÄSSER Nußbach mit Nebengewässer. Deshalb führt die Stadt Überlingen am 12.12.2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang dem Riedbach eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Riedbach in Überlingen OT Deisendorf aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 12.12.2023 wird der Abschnitt zwischen der L200a und dem RÜB Deisendorf besichtigt.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Überlingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden sie sich bitte an die Abt. Tiefbau, Herr Clauß; Tel. 07551/ 99-1343.


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