17.04.2024

Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Überlingen

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg - GemO - hat sich der Gemeinderat am 12.12.2001 folgende Geschäftsordnung gegeben, zuletzt geändert durch Beschluss am 10.04.2024.
25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
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