Städtepartnerschaften leben insbesondere durch direkte Kontakte, sowohl der Zivilgesellschaft, wie auch der öffentlichen Verantwortungsträger.
Die „Förderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung der bestehenden Städtepartnerschaften der großen Kreisstadt Überlingen“ haben das Ziel, zur Lebendigkeit und Zukunftsfähigkeit dieser aktiv beizutragen. Sie traten am 01.11.2024 in Kraft.
Alle wichtigen Unterlagen finden Sie hier zusammengestellt. Wichtig ist (am besten vor dem Ausfüllen) die Lektüre der Förderrichtlinien. Diese klären, welche Projekte förderfähig sind, die Förderhöhe sowie das Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren. Im Musterantrag zur Projektförderung können Sie sehen, welche Informationen Ihrerseits nötig sind.
Antragsformular zur Förderung städtepartnerschaftlicher Projekte
Bitte beachten Sie: Ein Antrag muss spätestens bis zum 15.10. des Vorjahres über das Online-Antragsformular bei der Stadtverwaltung Überlingen eingehen. Für 2025 gilt die Sonderregel, dass Anträge auch nach dem 15.10.24 noch möglich sind, da die Richtlinien erst am 01.11.24 in Kraft getreten sind.
Verwendungsnachweis nach Beendigung städtepartnerschaftlicher Projekte
Fragen und Kontakt
Für Fragen zur Förderung städtepartnerschaftlicher Projekte steht Ihnen in der Stadtverwaltung Überlingen das Sachgebiet Integration mit Frau Dachauer zur Seite.