Das Verbot gilt insbesondere in dem Gebiet Aufkircher Tor bis zum Parkhaus Mitte sowie zwischen dem Mantelhafen und der Bahnhofstraße. Das Feuerwerksverbot betrifft auch Plätze wie den Münsterplatz und die Hofstatt. Einschränkungen gibt es an Silvester und Neujahr darüber hinaus auch in den Teilorten. In der Vergangenheit hatten Silvesterraketen teilweise verheerende Brände in Altstädten verursacht.
Feuerwerksverbot
Die Abteilung Öffentliche Ordnung weist die Einwohnerinnen und Einwohner und alle Feiernden ausdrücklich auf das gesetzliche Verbot hin. Nicht erlaubt ist es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. In der Überlinger Altstadt stehen viele Fachwerkhäuser – das Fachwerk ist nicht bei jedem Haus sichtbar. Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers besteht deswegen faktisch ein Feuerwerksverbot in der Überlinger Altstadt. Das Verbot betrifft insbesondere Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.
Bußgeld droht
Verstöße gegen das Feuerwerksverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wir bitten um Beachtung.