21.01.2025

Ferienbetreuung in den Fasnachtsferien 2025

Die Stadt Überlingen bietet in den Fasnachtsferien vom 03.03. bis 07.03.2025 eine Ferienbetreuung für alle Überlinger Schüler/innen der Klassen 1 – 6 (bis einschließlich 13 Jahre) an. Wie bisher wird die Betreuung in der Bunten Villa der Wiestorschule stattfinden. Die Betreuung kann tageweise gebucht werden.

Wir bieten folgende Betreuungszeiten zu folgenden Gebühren an:

  • halbtags von 7.30 bis 12.30 Uhr (17,80 Euro/Tag, bei fünf Tagen/Woche 87,70 Euro)
  • halbtags von 7.30 bis 13.30 Uhr (19,30 Euro/Tag, bei fünf Tagen/Woche 95,40 Euro zzgl. Mittagessen)
  • ganztags von 7.30 bis 17.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr (25,70 Euro/Tag, bei fünf Tagen/Woche 127,10 Euro zzgl. Mittagessen.

Den verbindlichen Anmeldebogen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule und bei der Stadtverwaltung (Abteilung Bildung, Jugend, Sport im Rathaus). Er kann auch auf der Homepage der Stadt Überlingen, www.ueberlingen.de unter Leben & Freizeit -> Kinder & Familien -> Links & Broschüren heruntergeladen werden.

Anmeldefrist zur Abgabe der Anmeldung ist Freitag, 14.02.2025.

Die nächsten Termine für die Ferienbetreuung sind voraussichtlich:

  • Osterferien vom 14.04. bis 25.04.2025
  • Pfingstferien vom 10.06. bis 20.06.2025
  • Sommerferien vom 25.08. bis 12.09.2025.

Inklusive Ferienbetreuung

Im Rahmen der Inklusion nehmen wir auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Ferienbetreuung auf. In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern, in dem unsere Betreuerin das Kind kennenlernen kann, wird geklärt, ob wir die Betreuung übernehmen können. Um die Fürsorge- und Aufsichtspflicht gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass dem Kind eine Eingliederungshilfe/Betreuungs-person für die Dauer der Ferienbetreuung zur Seite gestellt wird. Sollten Sie Interesse an einer solchen Betreuung haben, nehmen Sie bitte drei Monate vor der gewünschten Betreuungszeit Kontakt mit uns auf.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kramer, Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Tel. 07551 99-1024, E-Mail: b.kramer@ueberlingen.de, vormittags gerne zur Verfügung.

21.01.2025
Die Baurechtsbehörde informiert: Pflicht zur digitalen Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren
Bei der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen ist seit dem 01.01.2025 gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung die digitale Antragstellung für Bauanträge verpflichtend. Anträge müssen ausschließlich über die landesweite Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) bei der Stadt Überlingen (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/ueberlingen/) eingereicht werden.
14.01.2025
Informationen zur Kurtaxe
Wir möchten über einige wichtige Neuerungen ab dem 01.01.2025 informieren. Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 18.12.2024 eine Neufassung der Kurtaxesatzung beschlossen.
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