Die Aufträge an die Druckerei zur Produktion der Stimmzettel für den Gemeinderat und den 7 Ortschaftsratswahlen werden an den Tagen nach der Gemeindewahlausschusssitzung erteilt.
Wahlberechtigte – Wahlbenachrichtigung -
Am Abend des 13. Aprils 2024 werden alle wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister in das Wählerverzeichnis übertragen. Daraus werden dann die Daten für den Druck der Wahlbenachrichtigungen aufbereitet, gedruckt und voraussichtlich bis zum letzten April-Wochenende zum Versand gebracht.
Derzeit gehen wir davon aus, dass alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung bis zum ersten Mai-Wochenende erhalten haben. Letzter gesetzliche Zustellungstag ist der 19. Mai 2024.
Zusendung der Stimmzettel für die Kommunalwahl – KEINE Briefwahlunterlagen –
Die Stimmzettel für die Kommunalwahl müssen aus gesetzlichen Gründen vorab den Wählerinnen und Wählern im Vorfeld der Wahl zugesendet werden. Diese können gerne zum Wahlgang - Urnenwahl - am Wahltag mitgebracht werden.
Sollte Briefwahl beantragt werden, werden sämtliche Stimmzettel nochmals versendet.
Ab wann ist die Briefwahlbeantragung möglich?
Sobald die Wahlbenachrichtigungen beim Wähler sind, kann auch Briefwahl beantragt werden.
ABER, der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, sobald alle Stimmzettel (Europawahl, Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) aus den Druckereien vorliegen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass dies ab der 20. Kalenderwoche (13. Mai 2024) sein wird.
Durch verschiedene Dienstleister bzw. Vorkontierungen, kann es zu unterschiedlichen Postlaufzeiten bei der Europawahl und der Kommunalwahl kommen.
Die Europawahl und Kommunalwahl werden auf jeden Fall getrennt voneinander versendet. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.
Briefwahlunterlagen online-beantragen
Sobald die Wahlbenachrichtigungen versendet sind, können alle Wahlberechtigten über die Homepage der Stadt Überlingen an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche online schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs Briefwahl beantragen. Wir empfehlen und appellieren sehr daran, diesen Service zu nutzen. Sie helfen somit, schnellstens die Briefwahlunterlagen versandfertig zu machen und nebenbei noch Porto und Zeit einzusparen.
Beim Aufruf des auf der Startseite unserer Homepage www.ueberlingen.de angebrachten Links, erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Die Unterlagen können sich nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis an den Antragsteller gesendet.
per QR-Code Beantragung
Alternativ kann der auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung angebrachte QR-Code aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – es muss nur noch das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse erfasst werden.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Persönliche Beantragung bzw. Beantragung mit Vollmacht – Änderung der Räumlichkeiten -
Die Unterlagen für die Briefwahl können auch bei persönlicher Vorsprache im Verwaltungsgebäude Torhaus – Christophstr. 1 – im 2. OG, Sitzungszimmer erhalten werden. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist über das Parkhaus West per Aufzug möglich.
Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung abgeholt (Personalausweis/Reisepass zwingend mitbringen), schriftlich oder per Mail (briefwahl@ueberlingen.de) anfordert werden.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07. Juni 2024 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr (danach kein Postversandt mehr möglich) und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt bei beiden Beantragungsarten die Bearbeitungs- und die mögliche Postlaufzeit.
Öffnungszeiten der Briefwahlschalter im Verwaltungsgebäude Torhaus Christophstr. 1 – 2. OG, Sitzungszimmer –
Die Briefwahlschalter haben folgende Publikumszeiten:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Ausnahme / Abweichung von der Öffnungszeit und Beantragungsort:
Freitag, 07.06.2024 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstr. 1 – EG
Stadt Überlingen, Bürgerservice Wahlen