Die Stadt baut Straßen, Wege und Plätze. Die dabei angefallenen Erschließungskosten werden auf die Flächen aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern zu erheben.
Wenn Sie zu Ihrem Grundstück eine Auskunft über Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge beantragen möchten, bitten wir um Zusendung des Formulars oder eine Mitteilung an
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Falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Die Erstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Grundstücksmanagement