Erschließungsbeiträge

Die Stadt baut Straßen, Wege und Plätze. Die dabei angefallenen Erschließungskosten werden auf die Flächen aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern zu erheben.

Informationen zum Grundstück

Wenn Sie zu Ihrem Grundstück eine Auskunft über Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge beantragen möchten, bitten wir um Zusendung des Formulars oder eine Mitteilung an  E-Mail
Falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Die Erstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

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Stadt Überlingen